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Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) verlangt in § 9 Absatz 1 Nummer 3, dass verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben über fachliche Kenntnisse verfügen müssen. Unser staatlich anerkannter Fachkundelehrgang vermittelt Ihnen als Verantwortlichen das nötige fachliche Wissen. Unsere Experten unterrichten Sie umfassend über die einzuhaltenden abfallrechtlichen Vorschriften und geben Ihnen wertvolle Anleitungen für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen in Ihren betrieblichen Ablauf. Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Lehrgang erwerben Sie den vorgeschriebenen Fachkundenachweis gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 3 EfbV, mit dem Sie bestens informiert die Ihnen übertragenen, verantwortungsvollen Aufgaben übernehmen können.Aufgrund unseres modularen Lehrgangsaufbaus erhalten Sie zusätzlich den Fachkundenachweis gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AbfAEV (Anzeige- und Erlaubnisverordnung).
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Detaillierte Inhalte
Inhalte
- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
- Rechtssystematik
- EU- und nationale Gesetze und Verordnungen im Bereich Abfall
- Vorschriften des Umweltrechts
- Straf- und Ordnungsrecht
- Haftungsrecht
- Nachweisführung
- Umgang mit dem Abfallverzeichnis (AVV)
- Nachweisverordnung
- Elektronische Nachweisführung
- Abfallregister
- Beförderung, Vermittlung
- Gefahrgutrecht
- Beförderung im In- und Ausland
- Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Makler und Händler
- Entsorgungsfachbetrieb: der Weg zum Entsorgungsfachbetrieb, Anforderungen und Vorteile
- Produktverantwortung
- Abfalleigenschaften und Charakteristik
- Abfälle mit besonderem Gefährdungspotenzial
- Entsorgungsanlagen: Zulassungen und Anlagentechnik
- Anlagenbetrieb
- Organisatorische Maßnahmen
- Betriebsorganisation
- Arbeitsschutz
- Umweltschutz
Dauer
4,5 TageTrainer
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie, von Betrieben sowie RechtsanwälteTeilnehmerkreis
Personen, die für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebs verantwortlich sind
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD AkademieHinweis
- Voraussetzung für die Fachkunde ist außerdem die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 2 oder § 9 Absatz 2 Nummer 1 und 2 EfbV.
- Der Besuch der Veranstaltung „Fachkundelehrgang gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AbfAEV” oder “Fachkundelehrgang gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV” bei der TÜV SÜD Akademie innerhalb eines Vierteljahres kann angerechnet werden.
Ihr Nutzen
- Sie als Verantwortlicher erwerben die von der EfbV geforderten Fachkenntnisse.
- Sie gewinnen Sicherheit durch Kenntnis der für Entsorgungsbetriebe geltenden Vorschriften.
- Sie erhalten wertvolle Hinweise zur Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen.