LBM-GBU-200
Gefährdungsbeurteilung Aufzug mit Wirtschaftsplan
Egal, ob es sich um einen Personen-, Lasten- oder Bauaufzug handelt - wer einen Aufzug betreibt, muss eine sichere Verwendung gewährleisten. Eine regelmäßige Wartung und Prüfung reichen dafür jedoch nicht aus. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §§ 3, 4) ist jede Aufzugsanlage nach dem sog. Stand der Technik zu betreiben. Um dies zu gewährleisten, benötigt der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung für seine Aufzüge. Darin werden die erforderlichen sicherheitstechnischen Maßnahmen festgelegt.
Mit der Gefährdungsbeurteilung für einen Aufzug beginnt die eigentliche Arbeit. Denn die festgelegten Maßnahmen müssen umgesetzt werden. Dies ist in der Regel mit Kosten und Aufwand verbunden.
Gefährdungsbeurteilung:
Mit der Gefährdungsbeurteilung für einen Aufzug beginnt die eigentliche Arbeit. Denn die festgelegten Maßnahmen müssen umgesetzt werden. Dies ist in der Regel mit Kosten und Aufwand verbunden.
Gefährdungsbeurteilung:
- Unterstützung bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung eines Aufzugs
- Ermittlung eventueller Sicherheitsdefizite (Soll-/ Ist-Zustand)
- Maßnahmenempfehlungen für den sicheren Betrieb nach dem Stand der Technik
Zustandsbewertung:
- Durchführung einer aussagekräftigen und objektiven Bewertung des Zustands der Aufzugsanlage
- Bewertung der Wartungsqualität
Maßnahmen und Budgetvorschlag:
- Erstellung eines Budgetvorschlags bzw. eines genauen Kostenplans zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen
- Erarbeiten einer Empfehlung unter Einbeziehung der Abweichungen aus der Gefährdungsbeurteilung und des Zustands des Aufzugs
- Bewertung unter nachhaltigen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten
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