LBM-GBU-100
Gefährdungsbeurteilung Aufzug
Egal, ob es sich um einen Personen-, Lasten- oder Bauaufzug handelt - wer einen Aufzug betreibt, muss eine sichere Verwendung gewährleisten. Eine regelmäßige Wartung und Prüfung reichen dafür jedoch nicht aus. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §§ 3, 4) ist jede Aufzugsanlage nach dem sog. Stand der Technik zu betreiben. Um dies zu gewährleisten, benötigt der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung für seine Aufzüge. Darin werden die erforderlichen sicherheitstechnischen Maßnahmen festgelegt.
Mit der Gefährdungsbeurteilung für einen Aufzug beginnt die eigentliche Arbeit. Denn die festgelegten Maßnahmen müssen umgesetzt werden. Dies ist in der Regel mit Kosten und Aufwand verbunden.
Unser Tipp – Ihre Chance für einen wirtschaftlichen Betrieb:
99% unserer Kunden bestellen die Gefährdungsbeurteilung mit Wirtschaftsplan! Bei der Gefährdungsbeurteilung mit Wirtschaftsplan unterstützen wir Sie nicht nur bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sondern erstellen außerdem eine Zustandsbewertung sowie einen Budgetplan für Ihre Aufzugsanlagen.
Gefährdungsbeurteilung:
Mit der Gefährdungsbeurteilung für einen Aufzug beginnt die eigentliche Arbeit. Denn die festgelegten Maßnahmen müssen umgesetzt werden. Dies ist in der Regel mit Kosten und Aufwand verbunden.
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99% unserer Kunden bestellen die Gefährdungsbeurteilung mit Wirtschaftsplan! Bei der Gefährdungsbeurteilung mit Wirtschaftsplan unterstützen wir Sie nicht nur bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sondern erstellen außerdem eine Zustandsbewertung sowie einen Budgetplan für Ihre Aufzugsanlagen.
Gefährdungsbeurteilung:
- Unterstützung bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung eines Aufzugs
- Ermittlung eventueller Sicherheitsdefizite (Soll-/ Ist-Zustand)
- Maßnahmenempfehlungen für den sicheren Betrieb nach dem Stand der Technik
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