Standorterträge und Standortgüte von WEA
Standorterträge und Standortgüte von WEA
23. Mai 2023
TÜV SÜD hat den Ringversuch 2.0 zur „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ nach FGW TR 10 und die Akkreditierung bei der DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 erfolgreich abgeschlossen. Damit ist der Prüf- und Zertifizierungsdienstleister berechtigt, das FGW-Konformitätssiegel zu führen und die Berechnung der Standortgüte gemäß FGW TR10 nach 5, 10 und 15 Betriebsjahren durchzuführen.
Die TR 10 der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW) definiert Verfahren zur Ermittlung und Überprüfung der Standorterträge und der Standortgüte von Windenergie-anlagen (WEA) auf der Grundlage der Betriebsdaten. Die Überprüfung ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 nach 5, 10 und 15 Jahren durchzuführen. Die Grundlage für die Berechnung der Standortgüte sind die Betriebszustände bzw. Status Codes einer WEA. Die von der FGW aufgesetzten Ringversuche bilden das Berechnungsverfahren nach TR 10 ab und dienen der Qualitätssicherung für die Anwendung der Richtlinie. Die Standortgüte hat erheblichen Einfluss auf die Vergütung nach EEG 2017 und damit auf die Wirtschaftlichkeit einer Windenergieanlage. Aus diesem Grund ist nach TR 10 und EEG 2017 die Berechnung durch eine unabhängige, akkreditierte Stelle erforderlich.
„Wir freuen uns sehr, dass wir die beiden anspruchsvollen Ringversuche der FGW TR 10 erfolgreich absolviert haben und bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sind“, sagt Roman Friedl vom Wind Service Center der TÜV SÜD Industrie Service GmbH in Regensburg. „Das ist die sichtbare Bestätigung unserer Kompetenz, die Bestimmung der Standortgüte als unabhängiger, akkreditierter Dienstleister durchführen zu können.“ Die Überprüfungen sind nach Aussage von Friedl wichtig, um die nötige Transparenz bei den EEG-Förderungen herzustellen und die Energiewende in Deutschland weiter voranzubringen.
Pressekontakt: Dr. Thomas Oberst