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TÜV SÜD unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung des European Accessibility Acts

Digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit

27. März 2023

Ab Juni 2025 tritt die EU-Richtlinie "2019/882" (European Accessibility Act – EAA) zur digitalen Barrierefreiheit in Kraft. Unternehmen müssen ihre Produkte und Dienstleistungen auf digitale Barrierefreiheit prüfen und gegebenenfalls den gesetzlichen Vorgaben entsprechend optimieren. TÜV SÜD bietet Unternehmen ab sofort Unterstützung bei der Umsetzung an. Die Dienstleistung umfasst die Prüfung der digitalen Barrierefreiheit von Produkten nach der Norm EN 301549 sowie die Schulung zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit.

Der EAA stellt sicher, dass Menschen mit Beeinträchtigungen uneingeschränkt Zugang zu verschiedenen Produkten und Dienstleistungen haben. Betroffen sind unter anderem Computer und Betriebssysteme, Smartphones und andere Kommunikationsgeräte, E-Reader, Fahrkarten- und Geldautomaten sowie Internetseiten und mobile Dienste, Bank- und E-Commerce-Dienstleistungen wie Online-Shops.

Digitale Barrierefreiheit und die Norm EN 301549

Die digitale Barrierefreiheit ist ein wichtiges Thema für Unternehmen, um sicherzustellen, dass alle Nutzer auf ihre Produkte und Dienstleistungen zugreifen können. Hierbei spielt die Norm EN 301549 eine zentrale Rolle und nach der alle auf der Internetseite angebotenen Informationen und Funktionen für alle Nutzer zugänglich sind – unabhängig von etwaigen körperlichen, kognitiven oder auch technischen Beeinträchtigungen. Sie gilt heute bereits für Behörden, ab 2025 für mittelständische Dienstleister mit mindestens zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme von über zwei Millionen Euro sowie für Produkthersteller jeglicher Unternehmensgröße. Bei Nichtkonformität drohen empfindliche Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro.

Zukünftig wird die digitale Barrierefreiheit Teil der EU-Konformitätserklärung bei betroffenen Produkten sein. Hersteller müssen sicherstellen, dass sie bei der CE-Kennzeichnung ihrer Produkte den Anforderungen des EAA entsprechen. Die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit basiert auf der europäischen Norm EN 301549, die festlegt, welche technischen Voraussetzungen barrierefreie Internetseiten sowie digitale Dienstleistungen und Produkte erfüllen müssen. TÜV SÜD unterstützt Unternehmen durch Tests und Zertifizierungen bei der Umsetzung der Vorgaben.

Beispiele für die digitale Barrierefreiheit

Für Personen mit Farbenblindheit oder Rot-Grün-Schwäche und auch generell für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen sind etwa ein hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund und eine angemessene Schriftgröße wichtig. Zu den gestalterischen Anforderungen gehört unter anderem ein möglichst einfacher und übersichtlicher Seitenaufbau und eine klar verständliche Sprache in den Texten. Die technischen Vorgaben sind ebenso wichtig: So müssen Firmen auf ihren Internetseiten die Verwendung von assistiven Technologien unterstützen. Diese beinhalten zum Beispiel Screenreader, also eigens entwickelte Vorleseprogramme.

„TÜV SÜD engagiert sich dafür, dass digitale Informationen und Technologien für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind“, sagt Markus Müller, Leiter Software & Security bei TÜV SÜD. „Wer sich bereits jetzt mit der neuen Norm befasst und kompetente Experten mit ins Boot holt, ist klar im Vorteil: Barrierefreiheit ist mehr als ein Pflichtprogramm. Sie eröffnet zusätzliche Kundenpotenziale und setzt ein Zeichen für Inklusion.“

Weitere Informationen gibt es unter https://www.tuvsud.com/de-de/dienstleistungen/produktpruefung-und-produktzertifizierung/pruefung-en301549-digitale-barrierefreiheit.

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Pressekontakt: Dirk Moser-Delarami

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