Clean Label für schnelle Orientierung beim Lebensmittelkauf

Lebensmitteltrends

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9. März 2023

Clean Label weisen den Verbraucher darauf hin, dass in einem Produkt bestimmte Zutaten oder Herstellungsverfahren nicht eingesetzt wurden. Der Lebensmitteleinzelhandel unterstützt diese Form der Kennzeichnung, denn für Verbraucher ist das Einkaufen dann einfacher. TÜV SÜD erklärt, was Verbraucher von einem Clean Label erwarten können.

Clean Label bedeutet, dass keine kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe enthalten sind. Zum großen Teil bezieht sich der Ausschluss auf Zutaten bzw. E-Nummern, die aus Sicht von Verbrauchern vermieden werden sollten. Möglich sind vielfältige Verpackungsaufdrucke wie „frei von…“, „ohne …“ oder „Verzicht auf…“. Auf diese Weise können sich Verbraucher schneller orientieren, ohne ein langes Verzeichnis lesen zu müssen.

Grundregeln für Clean Label

Dr. Andreas Daxenberger„Für Clean Label gibt es klare gesetzliche Vorgaben“, sagt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei der TÜV SÜD Management Service GmbH. Die Kennzeichnungsregeln sind in der europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung festgelegt. So darf ein Clean Label nicht täuschen oder irreführen. Wirbt ein Hersteller mit „frei von…“, dürfen die betreffenden Stoffe im Produkt auch nicht zu finden sein. Bei einigen Zutaten müssen bei der Angabe „frei von“ niedrige Grenzwerte eingehalten werden, wie beispielsweise beim Aufdruck „zuckerfrei“ oder „alkoholfrei“. Dabei handelt es sich um Inhaltsstoffe, die natürlicherweise im Lebensmittel enthalten sind und deren Reste im Herstellungsprozess nicht vollständig entfernt werden können. Zudem dürfen Unternehmen auch nicht mit Selbstverständlichkeiten werben. Da beispielsweise Alkohol in Säuglingsnahrung nicht zu suchen hat, dürfen entsprechende Produkte auch nicht mit „alkoholfrei“ beworben werden.

Zusatzstoffe

In der Zutatenliste eines Lebensmittels müssen alle verwendeten Zusatzstoffe deklariert werden. In der Europäischen Union sind im Moment mehr als 300 Zusatzstoffe zugelassen. Vor der Zulassung eines Zusatzstoffes muss seine gesundheitliche Unbedenklichkeit nachgewiesen sein – unabhängig davon, ob es sich um einen natürlichen oder synthetisch gewonnenen Stoff handelt. Die Zusatzstoffverordnung führt die zugelassenen Zusatzstoffe auf und regelt auch die Einsatzmengen und Kennzeichnungen. Alle Stoffe, deren Verwendung nicht ausdrücklich erlaubt ist, sind automatisch verboten.

Verarbeitungshilfstoffe

Nicht gekennzeichnet werden müssen sogenannte Verarbeitungshilfstoffe. Dabei handelt es sich um Stoffe, die aus technologischen Gründen bei der Verarbeitung von Rohstoffen, Lebensmitteln oder Zutaten verwendet werden (z.B. bestimmte Enzyme). Sie können unvermeidbare Rückstände im fertigen Lebensmittel hinterlassen. Auch Verarbeitungshilfsstoffe werden auf gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft. Geregelt ist der Umgang mit ihnen in der europäischen Zusatzstoff-Zulassungsverordnung

Unterschied zur Allergenkennzeichnung

Mit dem Ausschluss von Allergenen hat ein Clean Label nichts zu tun. „Allergene müssen immer in der Zutatenliste gekennzeichnet sein“, betont Dr. Andreas Daxenberger. Für Allergiker ist deshalb immer ein Blick auf die Zutatenliste erforderlich.

Weitere Informationen zu Dienstleistungen und Services von TÜV SÜD im Lebensmittelbereich gibt es unter https://www.tuvsud.com/lebensmittel.

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Pressekontakt: Sabine Krömer

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