16. Dezember 2021
Mal eben den Baumschnitt abtransportieren oder Holz für den Kamin holen, mit dem passenden Anhänger und einer Anhängerkupplung ist das kein Problem. „Grundsätzlich lässt sich beinahe jeder Personenwagen entsprechend ausrüsten“, schildert Karsten Graef von TÜV SÜD in München seine Erfahrungen, aber eben nur beinahe. E-Autos und Hybridfahrzeuge bilden oftmals eine Ausnahme. „Um nicht zusätzliche Belastungen auf die Antriebe zu bringen und meist auch mit Blick auf die Reichweite, geben viele Hersteller ihre E- und Hybridfahrzeuge nicht für den Anbau von Verbindungseinrichtungen frei“, erläutert Graef den technischen Hintergrund. Weitaus wichtiger, grundsätzlich sollte man vor einer Anhängerfahrt klären, „darf ich mit meinem Führerschein den jeweiligen Anhänger überhaupt fahren und ist mein Fahrzeug für diese Anhängelast geeignet“, erinnert der Fachmann.
Ob Sie für die Fahrt mit einem Pkw-Anhänger die Führerscheinklasse B, also den normalen Autoführerschein, B 96 oder BE benötigen, hängt im Wesentlichen von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns ab“, erläutert der TÜV SÜD-Fachmann. Für einen kleinen Gepäck-Anhänger - bis 750 Kilo zulässiges Gesamtgewicht - beispielsweise genügt die Fahrerlaubnis der Klasse B. Für Wohnwagengespanne ist sehr häufig mindestens der Zusatz „B 96“ zur Fahrerlaubnis notwendig oder sogar die Fahrerlaubnis der Klasse BE. Das zweite Kriterium für die Gespannfahrt sind die zulässige Anhänge- sowie die Stützlasten, beide in den Fahrzeugpapieren zu finden.
„Beim Beladen des Anhängers sollten schwere Lasten stets über der Achse platziert werden“, erinnert Karsten Graef, „nur so erhält man die optimale Fahrsicherheit und Bremswirkung“. Und Obacht: ein Überladen des Anhängers wird mit Bußgeld und Punkten quittiert. Zudem sind alle Lasten so zu sichern, dass sie bei einem Ausweich- oder Bremsmanöver nicht verrutschen, herabfallen oder umkippen können. Von Vorteil ist ein rutschfester Boden, eine rutschfeste Unterlage tut es auch. Neben der Ladungssicherung gilt es überdies die Tempobeschränkungen zu beachten. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgeschrieben, dass ein Fahrzeug mit Anhänger nur mit einer maximalen Geschwindigkeit von 80 Kilometer pro Stunde (km/h) unterwegs sein darf. In Ausnahmefällen ist es gestattet, 100 km/h zu fahren, sofern Zugfahrzeug und Anhänger hierfür geeignet sind und zusammenpassen. Hierfür wird allerdings die sogenannte Tempo-100-Plakette benötigt, welche gesondert beantragt werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Leermasse des Zugfahrzeugs ausreichend sein muss, um den Anhänger überhaupt so schnell ziehen zu dürfen. Für den typischen Fall eines ungebremsten 750 kg Anhänger sind das immerhin stolze 2.500 kg Leermasse.
Wer zum ersten Mal oder nach langer Zeit mit einem Gespann unterwegs ist, dem empfiehlt TÜV SÜD-Fachmann Graef eine „ausgiebige Übungsrunde“ auf einem großen Parkplatz ohne Verkehr oder auf einem Verkehrsübungsplatz. Vor allem Rangieren und Rückwärtsfahren wollen eingeübt sein. Unterwegs sollte man das veränderte Fahrverhalten des Gespanns insbesondere auf Brücken und Seitenwind einkalkulieren und „leere Anhänger sind windanfälliger als vollbeladene Hänger“. Sollte der Anhänger ins Schlingern geraten, dann heißt es, leicht Abbremsen und vorsichtig die Fahrt verringern, anstatt der Pendelbewegung hektisch entgegenzusteuern oder gar noch zu beschleunigen und damit das Gespann noch wilder werden zu lassen.
Pressekontakt: Vincenzo Lucá