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Presse und Medien

29. April 2021

Mobiles Feriendomizil

Corona beschert der Wohnmobilbranche derzeit Rekordzahlen. Kaum eine andere Urlaubsart bietet so viel Freiheit, Flexibilität und Selbstbestimmung. Wer diese Art des Reisens einmal ausprobieren möchte, muss nicht direkt ein mobiles Heim kaufen, sondern kann es mieten. „Allerdings, von der Führerscheinklasse über den Versicherungsschutz bis hin zur Technik gibt es einiges zu beachten“, weiß Eberhard Lang von TÜV SÜD.

Personen, die einen Führerschein Klasse 3 vor 1999 erworben haben, dürfen nahezu jedes Reisemobil lenken. Fahrzeuge mit bis zu 7,5 Tonnen und Anhängerkombinationen von bis zu 18,75 Tonnen sind für sie kein Problem. „Doch Vorsicht“, gibt Lang zu bedenken: „Eine Berechtigung ersetzt nicht die Praxis.“

Anders sieht es bei allen aus, die einen Führerschein der Klasse B nach 1999 gemacht haben. Hier gibt es eine Beschränkung der Gesamtmasse auf 3,5 Tonnen. Zahlreiche komfortable und großzügig ausgestattete Reisemobile dürfen jedoch bereits mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. „Die Einteilung nach Gewichtsklassen hat noch weitere Konsequenzen“, macht Lang aufmerksam. Reisemobile über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht beispielsweise müssen sich in Deutschland an die Lkw-Verkehrszeichen halten. So gilt auf Autobahnen das Lkw-Überholverbot für Reisemobile über 3,5 Tonnen, ebenso der Mindestabstand von 50 Metern und „wer im Ausland urlauben möchte, sollte sich zuvor über die dortigen Regelungen informieren“, legt der TÜV SÜD-Fachmann Wohnmobilchauffeuren ans Herz. Die jeweiligen Bestimmungen sind mannigfaltig. Überdies regeln die verschiedenen Länder höchst unterschiedlich, ob etwa zum Übernachten auf öffentlichen Straßen geparkt werden darf.

Der Mietpreis eines rollenden Feriendomizils ist, abgesehen von Größe und Ausstattung, von der jeweiligen Saison abhängig. Die Preise gelten pro Tag, wobei die Mindestmietdauer in der Regel eine Woche beträgt. Hinzu kommt üblicherweise eine Servicepauschale für die Bereitstellung des Fahrzeugs sowie einer Gasflasche. Wichtig ist, dass sich Urlauber über eine eventuelle Kilometerbeschränkung informieren. Reichen die Freikilometer für die Urlaubsfahrt? Wer eher eine Rundreise und die ganz große Fahrt plant, sollte sich für ein Fahrzeug ohne Kilometerbeschränkung entscheiden. Zusätzlich zur Mietgebühr müssen Urlauber für das mobile Heim eine Kaution entrichten. Angebote und Preisvergleiche finden sich im Web.

In der Regel ist eine Vollkaskoversicherung bereits im Mietpreis enthalten. Sie geht mit einer Selbstbeteiligung einher, die meistens genau der Höhe der Kaution entspricht. Im Schadensfall wird die Selbstbeteiligung dann mit der Kaution verrechnet. Unerfahrene Reisemobilisten sollten über eine Zusatzversicherung nachdenken, die den Eigenanteil senkt.

„Nicht sparen sollte man bei der Größe des Mietmobils und für eine Person mehr buchen“, empfiehlt Lang, das bringe Raum- und Zuladungsgewinn. „Spätestens, wenn man notgedrungen einen Tag im Reisemobil verbringen muss etwa bei einem Dauerregen, macht sich mehr Bewegungsraum bezahlt“, weiß er, und wer gerne Wein oder Lebensmittel aus seinem Urlaub mit nach Hause nehme, werde sich über ein Plus an Zuladungsreserve und Stauraum freuen.

Hilfreich überdies: Im Anmietungszeitraum einen Tag vor und einen Tag nach der Reise einkalkulieren. Diese Zeit wird erfahrungsmäßig benötigt, um die eigenen Sachen in Ruhe im Reisemobil zu verstauen und nach dem Urlaub wieder auszuladen. Achtung: Kindersitze sind in der Regel bei Mietmobilen nicht an Bord. „Familien mit kleinem Nachwuchs sollten auf jeden Fall nachfragen, ob das Wohnmobil über Isofix-Verankerungen verfügt“, rät der TÜV SÜD-Fachmann und „ob der Familien-Hund mitreisen darf, muss ebenfalls mit dem Vermieter geklärt werden.“

Sowohl für die Übergabe als auch die Rückgabe des Mietmobils sollten sich Camper ausreichend Zeit nehmen. Am besten bei Tageslicht das Fahrzeug gründlich von innen und außen prüfen. Sollten Schäden am Fahrzeug festgestellt werden, ist es wichtig, dass diese ins Übergabeprotokoll aufgenommen werden. Ein fairer Vermieter wird sich immer ausreichend Zeit für Besichtigung, Erklärungen und eine ausführliche Einweisung nehmen.

Wer sein Wohnmobil nicht von einem professionellen Vermieter, sondern von einer Privatperson mietet, muss darauf achten, dass es als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zugelassen ist. „Andernfalls genießen Sie als Mieter im Schadensfall keinen Versicherungsschutz“, warnt Lang und „lassen Sie sich bereits in den Reservierungsunterlagen schriftlich bestätigen, dass das Mietwohnmobil als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zugelassen und mit einem gewerblichen Vollkaskoschutz versehen ist.“ Davon unabhängig sollte man bei der Fahrzeugübernahme das Siegel für die Hauptuntersuchung auf dem hinteren Kennzeichen in Augenschein nehmen. „Sollte dies noch mehr als zwölf Monate gültig sein, kann das Fahrzeug nicht als sogenanntes Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zugelassen sein. Mietfahrzeuge obliegen in Deutschland einer jährlichen Hauptuntersuchungs-Pflicht“, so Lang.

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Pressekontakt: Vincenzo Lucá

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