Die Gefahrstoffverordnung hat das Ziel, Menschen und Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen. Dies erfolgt durch Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische, aber auch durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Beschränkungen für das Herstellen und Verwenden bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse.
Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - Vollständiger Text