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//Land auswählenDiese Richtlinie gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und bestimmt sind
a) zur Personenbeförderung;
b) zur Personen- und Güterbeförderung;
c) nur zur Güterbeförderung, sofern der Lastträger betretbar ist, d. h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann, und über Steuereinrichtungen verfügt, die im Innern des Lastträgers oder in Reichweite einer dort befindlichen Person angeordnet sind.
Aufzugsrichtlinie - Vollständiger Text
WORLDWIDE
Germany
Global
TÜV SÜD Global
Asia
Europe
Austria
Belgium
Bosnia and Herzegovina
Croatia
Czech Republic
Denmark
France
Germany
Hungary
Italy
Netherlands
Poland
Romania
Slovakia
Slovenia
Spain
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Switzerland
Turkey
United Kingdom