Worauf Sie achten sollten
Worauf Sie achten sollten
Der sichere Betrieb einer pneumatischen oder hydraulischen Maschine ist nur bei ordnungsgemäßer Planung, Konstruktion, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme sichergestellt. Während bei der Pneumatik aufgrund der Charakteristik (Medium Luft, Mediumtemperatur, begrenzte Kolbenkräfte etc.) die Gefahren mit Risiken vergleichsweise gut abgeschätzt werden können, stellt sich die Situation bei der Hydraulik anders dar, da die Zylinder fast lautlos und scheinbar mühelos agieren. Erst im Fehler- oder Schadensfall wird die enorme Kraft bzw. Energie offenbar. Während ein einseitig gelöster und peitschender Pneumatikschlauch, „lediglich“ ein Auge irreversibel beschädigen kann – was es jedoch in jedem Fall zu vermeiden gilt, sind bspw. Fälle von abgetrennten Gliedmaßen durch einen gerissenen Hydraulikschlauch bekannt. Diese Unterschiede in der Belastungssituation und Gefahr spiegeln sich in den Vorschriften der Normen ISO 4413 und 4414 wider, dementsprechend sind bei Hydraulikanlagen nur Rohre erlaubt bzw. Schläuche dürfen nur bei sich relativ zueinander bewegenden Bauteilen eingesetzt werden. Dieses Beispiel zeigt, dass trotz aller ähnlich anmutender normativer Regelungen der Normen ISO 4413 und 4414 es doch Unterschiede gibt, die zu deutlich unterschiedlichen Ausführungen und Konstruktionen führen. Ein Experte des einen Fachgebietes ist nicht automatisch auch als Experte für das andere qualifiziert.
Des Weiteren sollten die Personen, die die Sicherheit pneumatischer oder hydraulischer Anlagen zu bewerten haben bzw. am Ende die Haftung tragen müssen, einen ausreichenden Erfahrungsschatz aufweisen, da mit Blick auf die einzelnen Vorschriften der ISO 4413 und 4414 sich zeigt, dass diese wenig konkret sind und der jeweilige sicherheitstechnische Gesichtspunkt mit Bezug auf die konkrete Anwendung passend übertragen und ausgearbeitet werden muss. Dieser Umstand ist der Tatsache geschuldet, dass die Vielzahl an Anwendungen und technischen Lösungsmöglichkeiten nur das Definieren von generischen sicherheitstechnischen Anforderungen zulässt.
Während die Maschinenhersteller bei Serienmaschinen die normativen Regelungen und zu beachtenden sicherheitstechnischen Aspekte erfahrungsgemäß gut im Griff haben, ist insbesondere bei Einzel- bzw. Sondermaschinen und -anlagen immer wieder festzustellen, dass sich in den verschiedenen Phasen (Konzeption, Konstruktion, Auslegung, Produktion, Montage, Inbetriebsetzung und Wartung) aufgrund der schieren Vielzahl an zu beachtenden Aspekten, Regelungen und Vorgaben eines solchen Projektes immer wieder der Fehlerteufel einschleicht. Diese gilt es zu erkennen und zu beheben, bevor die Anlage in Betrieb geht, um einen möglichen Personen- und Sachschaden zu vermeiden. Hier hat sich in der Praxis das Hinzuziehen einer dritten Partei bewährt. Durch den neutralen Blick werden auch „Selbstverständlichkeiten“ hinterfragt und potenziell gefährliche Situationen erkannt, bevor diese auftreten können. Durch die Bewertung der Konstruktion und Auslegung, aber auch Umsetzung, können systematische, aber auch zufällige Fehler im Vorfeld erkannt werden, gleichzeitig wird die Rechtssicherheit für die beteiligten Personen und Firmen verbessert. Schließlich will jeder zu Feierabend gesund und wohlbehalten die Arbeitsstätte verlassen bzw. will niemand in der Verantwortung im Zusammenhang mit einem Personenschaden stehen.
Bei der Planung und beim Betrieb von Hydraulikanlagen stehen i. d. R. immer zwei Aspekte im Vordergrund: Die Unfallsicherheit und die Betriebssicherheit. Hat man die Betriebssicherheit im Griff, so ergibt sich oft die Unfallsicherheit fast automatisch. Daher bietet TÜV SÜD IS im Bereich der Hydraulik zwei Servicepakete an:
1. Schnellcheck „Wartung und Instandhaltung Hydraulikanlagen“
2. Begutachtung von Hydraulikanlagen bei der Abnahme durch den Kunden