Änderung TEHG
Die TEHG-Novelle dient vor allem der Umsetzung der geänderten EH-RL. Anpassungen ergeben sich aufgrund von Verwaltungserfahrungen und Entwicklungen in der Rechtsprechung. Das TEHG enthält eine Verordnungsermächtigung zum Ausschluss von Kleinemittenten aus dem EU-Emissionshandelssystem und zu weiteren Erleichterungen für Kleinemittenten:
- Bei der Feststellung der Emissionshandelspflicht muss der DEHSt Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
- Konkretisierungen bei Regelungen zur Aktualisierungspflicht des Überwachungsplans.
- Rechtliche Verbindung zu den EU-weiten Zuteilungsregeln.
- Erleichterungen bei der Emissionsberichterstattung für Anlagen < 5 000 tCO2/a
- vereinfachte Emissionsnachweise für Anlagen < 2.500 tCO2/a
- Vereinfachungen für die Verifizierung von Emissionsberichten
- Ausnahmen für die Verifizierung von Emissionsberichten.