Erneuerbare Energien

Änderung TEHG

Änderung TEHG

Die TEHG-Novelle dient vor allem der Umsetzung der geänderten EH-RL. Anpassungen ergeben sich aufgrund von Verwaltungserfahrungen und Entwicklungen in der Rechtsprechung. Das TEHG enthält eine Verordnungsermächtigung zum Ausschluss von Kleinemittenten aus dem EU-Emissionshandelssystem und zu weiteren Erleichterungen für Kleinemittenten:

  • Bei der Feststellung der Emissionshandelspflicht muss der DEHSt Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
  • Konkretisierungen bei Regelungen zur Aktualisierungspflicht des Überwachungsplans.
  • Rechtliche Verbindung zu den EU-weiten Zuteilungsregeln.
  • Erleichterungen bei der Emissionsberichterstattung für Anlagen < 5 000 tCO2/a
  • vereinfachte Emissionsnachweise für Anlagen < 2.500 tCO2/a
  • Vereinfachungen für die Verifizierung von Emissionsberichten
  • Ausnahmen für die Verifizierung von Emissionsberichten.

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