Erneuerbare Energien

EU-Emissionshandel

1997 wurde auf der Klimaschutzkonferenz in Kyoto der Handel mit Emissionsrechten erlaubt. Ziel war es, eine Verminderung der Treibhausgase zu erzielen. Seit 2005 ist der Emissionshandel auch in der Europäischen Union möglich. Der Ausstoß umweltschädlicher Treibhausgase wurde damit kostenpflichtig. Nur mit den entsprechenden Emissionserlaubnisberechtigungen ist die Emission  gestattet. Unternehmen, die schädliches Kohlendioxid in die Luft abgeben, müssen sich zunächst durch den Erwerb von Emissionszertifikaten das Recht dazu sichern. Insgesamt darf mit einem einzelnen Zertifikat eine Tonne Kohlendioxid ausgestoßen werden. Die Rahmenbedingungen und auch die Menge der erhältlichen Zertifikate werden von der EU vorgegeben. Jedes Jahr werden weniger ausgegeben, um die Belastung zu senken. Der Handel erfolgt an einer Börse. Unternehmen können dort überflüssige Zertifikate verkaufen, wenn sie einen geringeren Ausstoß haben. 

Neue Monitoring-Verordnung

Änderung TEHG

Zuteilungsverfahren 4. Handelsperiode

Antragsdaten 4. Handelsperiode

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