Die Erzeugung und Anwendung tiefer Temperaturen, die unter der Umgebungstemperatur liegen, wird von der sogenannten Kältetechnik übernommen. Die Kühlung wird heute standardmäßig zur Verlängerung der Haltbarkeit von Lebensmitteln verwendet, doch ist diese Technik noch relativ neu.
Mit dem Aufkommen großer Städte während der Industrialisierung kamen die ersten Kühlketten auf. Damals war es üblich, Natureis zur Kühlung zu einzusetzen, es folgten Kaltgasmaschinen und Verdichterkältemaschinen. In den 30er Jahren wurde intensiv daran gearbeitet, Kältemaschinen ohne die bis dahin üblichen giftigen bzw. brennbaren Kältemittel wie Propan, Schwefeldioxid und Methylchlorid zu bauen. Auch Albert Einstein nahm sich dieser Problematik an.
Heute ist die Technik natürlich viel ausgereifter und sauber. Doch trotzdem verderben die meisten Lebensmittel noch immer durch mangelhafte Konservierung und Mängel beim Transport. Genau in diesem Bereich ist die moderne Kältetechnik eine große Hilfe, um auf der ganzen Welt unterbrechungsfreie Kühlketten vom Erzeuger zum Verbraucher zu erstellen. Damit ist und bleibt der Lebensmittelbereich eines der wichtigsten Anwendungsgebiete. Herausforderungen der Neuzeit sind u.a., den Energieverbrauch für Kältetechnik sowie den Kältebedarf selbst zu senken.
Das ATP-Übereinkommen ist ein "Abkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind".
ATP steht für Accord relatif aux Transports internationaux de denrées Périssables et aux engins spéciaux à utiliser pour ces Transports und heißt auf deutsch
"Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind".
Die wichtigsten Themen, die im ATP-Übereinkommen geregelt werden, sind:
Mit Einführung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind die Anforderungen der EG-Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit - umgesetzt in nationales Recht durch das Arbeitnehmerschutzgesetz - auch auf überwachungsbedürftige Anlagen, also auch Kälteanlagen anzuwenden. Die Betriebssicherheitsverordnung regelt unter anderem den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, die Prüfung vor Inbetriebnahme der Anlagen sowie Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen.
Für den Betrieb von Kälteanlagen sind insbesondere folgende Anforderungen zu berücksichtigen: