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//Land auswählenDas Inverkehrbringen von neuen Druckgeräten in Neuseeland erfordert die Erfüllung der aktuellen „Health and Safety in Employment (Pressure Equipment, Cranes, and Passenger Ropeways) Regulations 1999“, kurz PECPR Regulations. Die PECPR Regulations wird vom Governor-General in Zusammenarbeit mit dem Executive Council veröffentlicht. Die Verwaltung der Regulation wird durch das Ministry of Business, Innovation and Employment realisiert. Die darin beschriebenen Anforderungen sind formeller und technischer Natur.
In einigen Fällen ist eine „Design Verification“ und eine „Abnahmeprüfung“ durch eine anerkannte Prüforganisation (https://worksafe.govt.nz/the-toolshed/registers/recognised-inspection-bodies) für ihre Druckgeräte notwendig. Wir können ihnen diesen Service, basierend auf unser Wissen und Erfahrung anbieten, damit ihr Druckgerät erfolgreich in Neuseeland einführt werden kann.
Veröffentlichung: Governor-General in Zusammenarbeit mit dem Executive Council
Verwaltung: Ministry of Business, Innovation and Employment
Richtlinien:
Technische Regelwerke:
Einstufung der Druckgeräte: AS 4343
Konstruktion, Fertigung und Prüfungen: AS 1200, AS 1210 (Druckgeräte)
Konstruktion, Fertigung und Prüfungen: AS 1200, AS 1228 (Dampfkessel)
Alternativ können in bestimmten Fällen ausländische Regelwerken herangezogen werden wie z.B. Druckgeräte mit U-Stamp, Druckgeräte mit CE-Kennzeichnung.
Besonderheiten:
Bei der Herstellung nach ausländischen Regelwerken sind die Anforderungen hinsichtlich Kennzeichnung nach AS1210 zusätzlich zu beachten. Beim Standsicherheitsnachweis der Druckgeräte sind in der Regel Erdbebenlasten zu berücksichtigen.
Die genannten Regelwerke für Druckgeräte sind u.a. anzuwenden für: