Druckbehälter und Dampfkessel

Druckgeräte - Export nach Kanada

Das Inverkehrbringen von neuen Druckgeräten in Kanada erfordert die Erfüllung von Anforderungen der Behörden in den einzelnen Provinzen und Territorien. Da die Provinzen ein sehr großes Maß an Autonomie gegenüber der kanadischen Bundesregierung besitzen, was sich auch auf weite Bereiche der Gesetzgebung bezieht, unterscheiden sich auch die gesetzlichen Vorgaben für Druckgeräte von Provinz zu Provinz. Eine einheitliche landesweite Aussage hinsichtlich der gestellten Anforderungen ist daher nicht ohne weiteres möglich und benötigt eine fallspezifische Bewertung.

Wir als TÜV SÜD unterstützen Sie u.a. projektspezifisch bei der Auswahl und Anwendung der jeweiligen Regelwerke und helfen bei der Kommunikation mit Behörden z.B. bei der Vergabe der CRN Nummer (Canadian Registration Number).

Behörde

Zuständige Provinzialbehörden für Druckgeräte in Kanada:

British Columbia: British Columbia Safety Authority
Alberta: Alberta Boilers Safety Association (ABSA)
Saskatchewan: Technical Safety Authority of Saskatchewan
Manitoba: Office of the Fire Commissioner, Winnipeg
Ontario: Technical Standards & Safety Authority (TSSA)
Québec: Régie du bâtiment du Québec
New Brunswick: Department of Public Safety
Prince Edward Island: Department of Communities,Land and Environment
Nova Scotia: Labour & Advanced Education, Technical Safety Division
Neufundland und Labrador: Engineering and Inspection Services Division

Richtlinien / Technische Regelwerke / Besonderheiten

Richtlinien:

Abhängig von der jeweiligen Provinz regeln u.a. sogenannte „Act(s)“ (Verordnungen / Rechtsabhandlungen) und „Regulation(s)“ (Vorschriften) die Grundlagen für Druckgeräte. Diese stehen in der Hierarchie ganz oben, definieren unter anderem den Geltungsbereich und verweisen ihrerseits auf anzuwendende Normen und technische Regelwerke.

Als Beispiele sind dies für Ontario:

- Technical Standards and Safety Act, 2000, CHAPTER 16 - ONTARIO REGULATION 220/01, 2001

 

Technische Regelwerke:

Zu den wichtigsten (nicht nuklearen) nationale Normen für Druckgeräte zählen der - CSA B51 („Boiler, pressure vessel, and pressure piping code“) und der - CSA B52 („Mechanical refrigeration code“)

Als Referenzregelwerke zur Erfüllung der Anforderungen aus den oben genannten Normen für Druckgeräte werden der ASME „Boiler and Pressure Vessel Code“ (BPVC) und die ASME B31 Reihe für Rohrleitungen herangezogen.

 

Besonderheiten:

Druckgeräte für den kanadischen Markt müssen mit einer CRN (Canadian Registration Number) versehen werden. Diese CRN vergibt die jeweilige Provinzialbehörde nach Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen und Unterlagen. Hierbei kann es erforderlich sein, dass weitere Personen (z.B. Professional Engineer für die Prüfung der Konstruktion) vorab mit involviert werden müssen.

Geltungsbereich

Die genannten Richtlinien und Regelwerke für Druckgeräte sind u.a. anzuwenden für:

  • Druckbehälter
  • Dampfkessel
  • Rohrleitungen
  • Fittinge (z.B. T-Stücke, Messinstrumente, Armaturen, usw.)

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