Personen- und Lastenaufzüge nach Aufzugsrichtlinie, müssen bis Ende 2020 mit einem so genannten Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein. Das gilt für Bestandsanlagen.
Auch wenn diese Anforderung seit der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum Juni 2015 bekannt ist, wurde erst ein Bruchteil der bestehenden Aufzüge mit einem Zweiwege-Kommunikationssystem nachgerüstet. Unsere Erfahrungen zeigen, dass rund 30 Prozent der Aufzüge über kein Zwei-Wege-Kommunikationssystem verfügen, über das ein Notdienst erreicht werden kann, der eine Befreiung von eingeschlossenen Personen einleitet. Stattdessen existiert oft lediglich ein Alarmknopf, der aber nur in unmittelbarer Nähe des Aufzugs ein Notsignal auslöst. Eine solche Lösung reicht nicht aus, um die Anforderungen der BetrSichV nach 2020 zu erfüllen.
Aufzüge, die nach 2020 über kein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die zuständige Behörde kann ein Bußgeld verhängen.
Wir empfehlen deshalb, sich rechtzeitig um eine Nachrüstung zu kümmern. Wer erst Ende 2020 reagiert, riskiert Engpässe bei der Technik oder bei der Installation eines Zweiwege-Kommunikationssystems.
Die Europäische Norm DIN EN 81-28 schreibt für neue Aufzüge ein modernes Notrufleitsystem mit umfangreichen Funktionen vor. Dazu gehören eine Auslösevorrichtung im Fahrkorb oder eine Einheit, die den Notruf identifiziert und eine Sprechverbindung zur ständig besetzten Notrufzentrale aufbaut. Zudem bestehen zahlreiche weitere Anforderungen wie ein automatisches neues Senden nach Unterbrechung, Vorkehrungen für die Fern-Rücksetzung oder eine Hilfsspannungsquelle.
Bei älteren Bestandsanlagen ist eine Nachrüstung nach DIN EN 81-21 rechtlich nicht zwingend. In bestimmten Fällen lässt sich mit einfacheren Alternativen ein ausreichendes Sicherheitsniveau herstellen. Bei Bestandsanlagen können das z.B. günstige Gegensprechanlagen oder fest angebrachte Telefone sein, die eine Kommunikation z.B. mit dem Pförtner eines Gebäudes ermöglichen.
Die Anforderungen für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem aus der BetrSichV mit der Konkretisierung in der TRBS 3121 gelten ab 1. Januar 2021 für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge nach Aufzugsrichtlinie.
TÜV SÜD führt die nach BetrSichV geforderten Wiederkehrenden Prüfungen durch und unterstützt Betreiber bei Fragen zu den erforderlichen Nachrüstungen.
Zwei-Wege-Kommunikationssystem-Pflicht für Aufzüge zum 31.12.2020. Alle wichtigen Antworten im VDMA-Podcast.
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