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Nachdem seit einiger Zeit die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes aus dem Jahre 2001 (BGG 2002) im Bauwesen durch die Neuformulierung der Normen DIN 18024 Teile 1 + 2 bzw. DIN 18025 Teile 1 + 2 zu den Normen DIN 18040 Teil 1 (Öffentlich zugängliche Gebäude) und Teil 2 (Wohnungen) + Teil 3 (Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) stattgefunden hat, sind Teil 1 und Teil 2 der Normenreihe auch nahezu in den einzelnen Landesbauordnungen baurechtlich (außer NRW) eingeführt. Dies erfolgt in der Regel über die Einführung der Norm in die Liste der Technischen Baubestimmungen. Grundsätzlich ist dann die Barrierefreiheit nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Sanierungen (teilweise mit Einschränkungen oder Ausnahmen) zwingend zu berücksichtigen.
Dipl.-Ing. Klaus Helzel
TÜV SÜD Industrie Service GmbH
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