Wir informieren Sie.
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Bei der Nutzung insbesondere von Tiefgaragen oder vergleichbarer Parkbauten kommt es vergleichsweise häufig zu Unstimmigkeiten, die von Beschwerden der Nutzer über einen nur eingeschränkten Komfort beim Befahren bis hin zur de facto Nichtnutzbarkeit von einzelnen Stellplätzen oder Teilbereichen reichen.
Die Bautechnik-Sachverständigen von TÜV SÜD genießen aufgrund ihrer großen Expertise ein deutschlandweit hohes Ansehen. Bei TÜV SÜD finden Sie stets aktuelle Vorträge, Fachartikel oder White Paper, direkt von den Experten. Jetzt zum Download:
Präsentation zur Befahrbarkeit und Nutzbarkeit von Tiefgaragen von Dipl.-Ing. Alfred Seitz und Dipl.-Ing. Ulrich Meier (TÜV SÜD Industrie Service GmbH). Inhalte: Systematik der Regelwerke, Öffentliches Recht - Garagenverordnung, Konfliktpunkt - stark unterschiedliche Fahrzeugabmessungen, Zivilrechtliche Anforderungen, Beispiele aus der Rechtssprechung, Befahrbarkeit - zulässige Rangierbewegungen, Türöffnungsmaß und mehr.
Vortrag: Befahrbarkeit und Nutzbarkeit von Tiefgaragen
Einschränkungen bei der Nutzung und Befahrbarkeit trotz vollständiger Umsetzung der Garagenverordnung: Bei der Nutzung insbesondere von Tiefgaragen oder vergleichbarer Parkbauten kommt es vergleichsweise häufig zu Unstimmigkeiten, die von Beschwerden der Nutzer über einen nur eingeschränkten Komfort beim Befahren bis hin zur de facto Nichtnutzbarkeit von einzelnen Stellplätzen oder Teilbereichen reichen.
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