27. Januar 2012
Das BMU veröffentlicht einen Entwurf zur neuen bundesweiten Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen VAUwS.
Die Verordnung wird die bisherigen Landesverordnungen ablösen, die sich in den letzten Jahren in einigen Punkten auseinander entwickelt haben und ein bundesweit einheitliches Schutzniveau schaffen. Sie dient auch der Entbürokratisierung und der Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen in Deutschland.
02. Februar 2012
Ein überarbeitete Referentenentwurf der Verordnung liegt vor.
24. Mai 2012
Der Entwurf der neuen VAUwS mit Begründung vom 27.01.2012 ist veröffentlicht und wurde den einzelnen Ministerien vorgelegt. Ende April sind die Stellungnahmen im Umweltministerium eingegangen, werden bearbeitet und gegebenenfalls eingearbeitet. Danach geht der Entwurf hach Brüssel zur Notifizierung.
30. Juli 2013
Der Entwurf der AwSV vom 22.07.2013 wird nach Brüssel in das Notifizierungsverfahren eingereicht.
Die Stillhaltefrist endet mit Ablauf des 28. Oktober 2013.
26. Februar 2014
Das Bundeskabinett hat über die AwSV beraten und entschieden, die Verordnung an den Bundesrat als nächste Stufe im Gesetzgebungsverfahren zu leiten.
23. Mai 2014
Die AwSV passiert den Bundesrat.
23. September 2016
Strategische Umweltprüfung für Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle und Silagesickersaft
Die Länder haben im Bundesrat beschlossen, in die AwSV eine Regelung zu Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersaft und vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen (sog. JGS-Anlagen) aufzunehmen. Ein modifizierter Entwurf hierzu liegt dem Bundesrat zur Beschlussfassung vor (BR-Drs. 144/16). Regelungen zur Bauweise dieser JGS-Anlagen sind nach EU-Nitratrichtlinie in einem nationalen Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen nach § 62a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festzuschreiben. Für dieses Aktionsprogramm ist eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen, in der die unmittelbaren und mittelbaren Umweltauswirkungen der Realisierung des Programms ermittelt, beschrieben und bewertet werden.
31. März 2017
Am 18. März 2017 haben die Bundesländer Bayern und Rheinland-Pfalz einen Verordnungsantrag zum „Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“ an den Bundesrat gestellt.
Der Antrag wurde als TOP 18b der Tagesordnung „Grunddrucksache 144/16“ zur 956. Sitzung des Bundreates am 31.03.2017 behandelt und angenommen.
Es wurde somit die direkte Zuleitung des Verordnungsentwurfes an die Bundesregierung beschlossen und der unmittelbare Erlass der Verordnung durch die Bundesregierung empfohlen.
21. April 2017
Aus 16 Länderverordnungen ist eine Bundesverordnung geworden: AwSV
Lt. Mitteilung im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2017 Teil I Nr. 22 vom 21. April 2017 tritt die AwSV am 01. August in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt verliert die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 31. März 2010 (BGBl. I S. 377) ihre Gültigkeit.
Mehr Informationen dazu auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz