Hauptuntersuchung seit 2012
Kunden-Informationen zur 47. ÄndVO zur StVZO.
Ab sofort gilt:
Wegfall der Rückdatierung
Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert. Es gilt: Die HU ist grundsätzlich immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten Untersuchungstermin fällig.
Übrigens: Eine Überziehung wird mit Bußgeld geahndet und zwar dann, wenn die Laufzeit der Plakette um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss zudem damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird.
Probefahrt
Neu ist auch die Probefahrt zu Beginn der Prüfung mit mindestens acht Stundenkilometern. Der Sachverständige prüft dabei u.a. die Lenkrad- und Bremsfunktion; er stellt durch die Probefahrt sicher, dass die elektronischen Sicherheitsassistenten des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen.
Die Sicherheit und korrekte Funktion der Assistenzsysteme, wie ABS, ESP oder Abstandsregler rückt künftig noch stärker in den Fokus bei der Hauptuntersuchung.
Exakte Mängelbeschreibung
Sie erhalten jetzt einen detaillierteren Prüfbericht, in dem festgestellte Mängel noch exakter beschrieben.
Ihr Vorteil: Wird zum Beispiel ein Fehler an der Beleuchtung ermittelt, bekommen Sie schwarz auf weiß, dass z. B. der linke Scheinwerfer zu hoch eingestellt ist. Mit dieser Angabe können Sie den Fehler zielgenau bei Ihrer Werkstatt beheben lassen. Außerdem erhalten Sie bereits bei der Prüfung Hinweise über sich zukünftig abzeichnende Mängel. Dadurch sparen Sie Zeit und Geld.
Die Hauptuntersuchung von TÜV HANSE- darum geht's
Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltschutz - unter anderem diese Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit der Hauptuntersuchung (HU), zu der Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig vorfahren müssen. Seit dem 01. Januar 2010 ist die bisherige, eigenständige Abgasuntersuchung (AU) vollständiger Bestandteil der HU in Form einer Teilprüfung auf Umweltverträglichkeit. Die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfiel damit ersatzlos.
So ist zum Beispiel ein Pkw in der Regel alle zwei Jahre für die Hauptuntersuchung fällig, bei der die Experten von TÜV HANSE Bremsen, Beleuchtung und Co. ordentlich auf den Zahn fühlen - zu Ihrer Sicherheit. Bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit haben die Experten am TÜV HANSE Service-Center übrigens nicht nur die Umwelt im Blick. Ein übermäßiger Schadstoff-Ausstoß kann beispielsweise auch auf einen Defekt am Fahrzeug hinweisen, der Sie übermäßig viel Kraftstoff kostet.
Und damit Sie keinen Termin versäumen, können Sie sich im nächsten Schritt online erinnern lassen. Auch die Anmeldung zur Hauptuntersuchungam TÜV HANSE Service-Center funktioniert ganz bequem online.
Das Wichtigste zur Hauptuntersuchung im Überblick
- Der Halter eines Kraftfahrzeugs hat die festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats beheben zu lassen.
- Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat.
- Für den Fall, dass der Prüfbericht einmal verloren geht, hat TÜV HANSE für Sie eine einfache Regelung: Mit Fahrzeugschein oder -brief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II) beim nächsten TÜV HANSE Service-Center vorbeikommen, dort wird eine Zweitschrift des Prüfberichts gefertigt. Aus Datenschutzgründen allerdings nur, wenn Sie auch Auftraggeber bzw. Fahrzeughalter zum Zeitpunkt der Untersuchung waren.
- Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden wie Personenkraftwagen behandelt. Wohnmobile über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren alle zwei Jahre zur technischen Untersuchung. Ab dem siebten Zulassungsjahr fällt dann wieder eine jährliche Hauptuntersuchung an.
- Bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen ist die Hauptuntersuchung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate durchzuführen.
- Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro sowie im Höchstfall 2 Punkte in Flensburg.
Nach wie vor gilt: Das Bußgeld oder die Punktevergabe hat nichts mit TÜV HANSE zu tun.
Nicht fristgerecht vorgeführte Fahrzeuge, also Fahrzeuge, bei denen die Frist um mehr als 2 Monate überzogen ist, müssen allerdings ab 01. Juli 2012 einer intensiveren „Ergänzungsuntersuchung“ unterzogen werden. Dieser erweiterten Untersuchung ist ein 20% höheres Entgelt bei der HU geschuldet. Eine Rückdatierung findet aber nicht mehr statt.