EU-weit einheitliche Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz stellen, den freien Handel von Maschinen ermöglichen: Diese Ziele verfolgt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie betrifft Hersteller, Betreiber und Inverkehrbringer von Maschinen.
„Maschinen“ definiert die Richtlinie als Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen mit mindestens einem beweglichen Teil sowie Betätigungselementen, Steuer- und Energiekreisen. Auch mehrere miteinander vernetzte Maschinen oder auswechselbare Ausrüstungen und Sicherheitsbauteile gelten als Maschine. Hersteller unvollständiger Maschinen müssen zusätzlich eine Montageanleitung und eine Einbauerklärung beilegen.
Je nach Art der Maschine fallen verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren an:
TÜV SÜD begegnet dieser komplexen Gesetzeslage mit einem der größten Leistungsspektren der Branche – von der Produktidee bis zum gesamten Produktlebenszyklus.
2006/42/EG ist die Eintrittskarte für Europa: Wer sie erfüllt, darf auf sämtliche Märkte.
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