Maschinenrichtlinie

Prüfung nach der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)

Europaweit frei handeln

EU-weit einheitliche Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz stellen, den freien Handel von Maschinen ermöglichen: Diese Ziele verfolgt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie betrifft Hersteller, Betreiber und Inverkehrbringer von Maschinen.

„Maschinen“ definiert die Richtlinie als Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen mit mindestens einem beweglichen Teil sowie Betätigungselementen, Steuer- und Energiekreisen. Auch mehrere miteinander vernetzte Maschinen oder auswechselbare Ausrüstungen und Sicherheitsbauteile gelten als Maschine. Hersteller unvollständiger Maschinen müssen zusätzlich eine Montageanleitung und eine Einbauerklärung beilegen.

Je nach Art der Maschine fallen verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren an:

  • Interne Fertigungskontrolle
  • EG-Baumusterprüfverfahren
  • Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung

TÜV SÜD begegnet dieser komplexen Gesetzeslage mit einem der größten Leistungsspektren der Branche – von der Produktidee bis zum gesamten Produktlebenszyklus.

  • Wir unterstützen bei Risikobewertungen und Risikominderungen nach DIN EN ISO 12100:2010,
  • prüfen technische Dokumentationen,
  • führen EG-Baumusterprüfungen durch und erstellen EG-Baumusterprüfbescheinigungen,
  • zertifizieren ein System der umfassenden Qualitätssicherung nach Anhang X,
  • beurteilen Schnittstellen,
  • unterstützen beim Umbau von Maschinen,
  • bewerten Gebrauchtmaschinen,
  • prüfen die Funktionale Sicherheit und berechnen Performance Levels nach EN ISO 13849-1:2008 und
  • unterstützen beim Im- und Export von Maschinen.

Wissenswert

Maschinenrichtlinie
Broschüre

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

2006/42/EG ist die Eintrittskarte für Europa: Wer sie erfüllt, darf auf sämtliche Märkte.

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