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//Land auswählenQEP (Qualität und Entwicklung in Praxen) ist ein Qualitätsmanagementsystem, das von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entwickelt wurde. Gesetzliche Grundlage der QEP bilden § 135 und § 136 des fünften Sozialgesetzbuches, nach dem z. B. "Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren (...) verpflichtet sind, (...) einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln".
QEP ist ein modulares QM-Konzept, das spezifisch für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten entwickelt wurde. Es ist für alle Praxisformen von der Einzelpraxis ohne Mitarbeiter bis zum Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), für standortübergreifende Praxen im Rahmen der integrierten Versorgung (IV) sowie für Belegärzte anwendbar.
Für Ärzte und Psychotherapeuten:
Aufgrund der aktuellen Corona-Virus-Notlage sind bei den meisten Akkreditierern und Standardgebern Sonderregelungen möglich.
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