Ende März 2017 hat die Fachkundigestelle der TÜV SÜD Management Service GmbH erfolgreich die Begutachtung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) abgeschlossen. Als Ergebnis wurde die Akkreditierung (Anerkennung) als Fachkundigestelle für weitere fünf Jahre ausgesprochen. Die Anerkennung als Fachkundigestelle ist auch auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit in Kursnet hinterlegt und mit den wichtigsten Daten versehen.
Kontakt zur TÜV SÜD Fachkundigestelle
Die finanzielle Förderung von Beschäftigten über die Arbeitsagenturen ist schon seit einigen Jahren möglich und den meisten Bildungsträgern bekannt. Bisher lag der Fokus der Förderung auf geringqualifizierte Beschäftigte, die einen Berufsabschluss nachholen sollten oder auf Arbeitnehmer in Betrieben unter 250 Mitarbeiter.
Seit 01. Januar 2017 gibt es eine Erweiterung der Zielgruppe und dadurch eine attraktive Förderung für Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern. Die berufliche Weiterbildung dieser Mitarbeiter kann unabhängig vom Alter mit bis zu 100 % gefördert werden. Inhaltlich geht es wieder um Anpassungsqualifizierungen mit einer Mindestdauer von 160 UE.
Neu ist allerdings, dass für diese Kleinstunternehmen die Weiterbildungskosten bis zu 100 % von der Arbeitsagentur übernommen werden können. Ebenso ist es wichtig zu wissen, dass die Teilnehmer während der Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben müssen. Allerdings kann die Weiterbildung innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit liegen.
Eine gute Übersicht über die Förderung von Beschäftigen finden im unteren Link.
Am 07.07.2017 gab es einen Beschluss des Bundesrates, der bei Vergabemaßnahmen gilt. „Bildungseinrichtungen, die öffentliche Aufträge für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch ausführen, müssen künftig einen vergabespezifischen Mindestlohn zahlen, der auch für Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen gilt.“ (Quelle: Beschluss des Bundesrates). Der Mindestlohn für pädagogisches Personal ist bereits festgelegt worden und daher gilt diese neue Vorgabe vor allem bei Vergabemaßnahmen. Bitte beachten Sie weiterhin die genauen Vorgaben in den Verdingungsunterlagen.
Zwischen Februar und Mai 2017 hatten wir bereits in verschiedenen Städten kostenfreie AZAV-Informationsveranstaltungen durchgeführt. Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir Ihnen noch einen zusätzlichen Termin in Berlin am 27.09.2017 an. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Inhaltlich wird es wieder um diese Themen gehen: