Sprachalarmierungsanlagen für Gebäude mit Menschenansammlungen verpflichtend

Tritt ein Notfall ein, ist es gerade bei großen Menschenansammlungen wichtig, eine Evakuierung möglichst schnell einzuleiten und effizient zu steuern. Sprachalarmierungsanlagen sind Beschallungssysteme, mit deren Hilfe es möglich ist, umgehend vor Gefahr zu warnen und Bereiche gezielt zu beschallen.
Das Bauordnungsrecht vieler Bundesländer schreibt deshalb für Versammlungsstätten (Messegebäude, Konzerthallen, Sportarenen), Verkaufsstätten (Einkaufscenter, Kaufhäuser) und Hochhäuser Sprachalarmierungsanlagen zwingend vor. Darüber hinaus bestehen Prüfpflichten:
- vor der ersten Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage
- unverzüglich nach wesentlichen Änderungen der technischen Anlage
- unverzüglich nach technischer Änderung der baulichen Anlage
- jeweils innerhalb einer Frist von i.d.R. 3 Jahren (wiederkehrende Prüfungen)
Die entsprechenden Prüfungen sind von bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen durchzuführen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, den Anforderungen für Sprachalarmierungsanlagen nachzukommen.
Beurteilung und Prüfung von Sprachalarmierungsanlagen – unsere Leistungen im Überblick:
- Durchführung von Prüfungen vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen nach dem Bauordnungsrecht durch Prüfsachverständige
- Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen nach dem Bauordnungsrecht durch Prüfsachverständige
- Baubegleitende Prüfung
- Beurteilung bestehender Alarmierungsanlagen auf Übereinstimmung mit den geltenden baurechtlichen bzw. normativen Vorgaben
Beurteilung und Prüfung von Sprachalarmierungsanlagen – davon profitieren Sie:
- Sie sichern sich die fachgerechte Umsetzung des Baurechts und der zugehörigen Regeln der Technik.
- Durch die baubegleitenden Prüfungen werden Fehler während der Ausführung erkannt und damit Kosten für nachträgliche Änderungen minimiert
- Bei Beurteilung bestehender Anlagen erhalten Sie Auskunft über die Einhaltung des aktuellen Baurechts und der anerkannten Regeln der Technik