Wer einen Aufzug betreibt, hat diverse Betreiberpflichten wie die wiederkehrenden Aufzugsprüfungen (Hauptprüfung/ Zwischenprüfung) zu erfüllen. Das ist herausfordernd und kompliziert, da es bzgl. der relevanten gesetzlichen Grundlagen und Regelwerke und deren Anwendung vieles zu wissen gilt. Sie möchten sich bei dem Thema Betreiberpflichten für Aufzüge in die Hände von Profis begeben? Sie wollen Ihrer Verantwortung nachkommen, aber sich nicht selbst um die organisatorischen Details kümmern? Wir können Ihnen helfen und unterstützen Sie dabei, Ihre Pflichten als Aufzugsbetreiber zu erfüllen. Kontaktieren Sie uns!
Hinweis: Wussten Sie, dass es seit Juli 2022 zusätzliche Betreiberpflichten für die Prüfung von Feuerwehraufzügen gibt? Erfahren Sie, ob Sie einen prüfpflichtigen Feuerwehraufzug betreiben und welche Pflichten ggf. auf Sie zukommen: Erstcheck Feuerwehraufzüge
Die meisten Aufzüge zählen zu den überwachungsbedürftigen Anlagen und unterliegen gemäß Betriebssicherheitsverordnung nach Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens einer Prüfung vor erster Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich durchgeführten wiederkehrenden Prüfungen (Hauptprüfung/ Zwischenprüfung) durch eine zugelassene Überwachungsstelle.
Konkret zählen zu den überwachungsbedürftigen Anlagen Personen- und Lastenaufzüge nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU sowie Aufzüge nach Maschinenrichtlinie (Anhang IV Ziffer 17 der Richtlinie 2006/42/EG), wie Baustellenaufzüge, Servicelifte von Windenergieanlagen und Fassadenbefahranlagen. Ebenso sind Behindertenaufzüge anzeige- bzw. prüfpflichtig, wenn die mögliche Absturzhöhe mehr als 3 Meter beträgt.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für eine Aufzugsprüfung, das individuell auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen abgestimmt ist.
Unsere Online-Plattform netinform bietet Ihnen eine gute Ergänzung bzw. Alternative zu Ihrem eigenen Verwaltungssystem. Mit ihrer Hilfe kommen Sie der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht aus der Betriebssicherheitsverordnung nach. Von TÜV SÜD erstellte Dokumente wie Prüfberichte, Gutachten und Zertifikate werden automatisch in das System geladen. Sie können also jederzeit darauf zugreifen und darüber hinaus selbst Dateien und Informationen ergänzen. Und das Beste: Für TÜV SÜD-Kunden ist dieser Service mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.
Mit der Aufzugprüfung "Komfort" geht bei der wiederkehrenden Aufzugsprüfung alles wie von selbst: Neben der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung/ Zwischenprüfung) kümmern wir uns um sämtliche organisatorische Details, die im Vorfeld für die Durchführung notwendig sind - und zur Prüfung bringen wir den erforderlichen Aufzugsmonteur jetzt gleich mit.
Die Zusatzfunktionen von Feuerwehraufzügen müssen durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden. Dies geht aus dem neuen Anhang 3 der TRBS 1201 Teil 4 hervor. Wenn Sie einen solchen Aufzug betreiben, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Prüfung zu beauftragen und bestimmte Nachweise zu erbringen. Details dazu finden Sie im Merkblatt des TÜV-Verbands.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einen prüfpflichtigen Feuerwehraufzug im Einsatz haben? Das können Sie mithilfe der Baugenehmigung oder dem Brandschutzkonzept herausfinden. Der Aufzug muss dort als Feuerwehraufzug bezeichnet sein.
Sie betreiben einen solchen Aufzug? Wir unterstützen Sie, Ihre Prüfpflicht zu erfüllen. Je nach Anlagenspezifikation ergeben sich bei der wiederkehrenden Prüfung Ihrer Aufzugsanlage zusätzlich erforderliche Prüfschritte. Deshalb bieten wir Ihnen auf Wunsch an, zunächst gemeinsam eine Analyse Ihrer Aufzugsanlage durchzuführen ("Erstcheck"). Dabei werden die prüfungsrelevanten Komponenten und erforderlichen Nachweise identifiziert.
Angebot für Erstcheck anfragen
Um Ihnen die Vorbereitung auf den Erstcheck zu erleichtern, haben wir eine praktische Checkliste erstellt.
Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung führen wir die vorgeschriebenen zusätzlichen Prüfschritte fachgerecht durch. Daher empfehlen wir, mit ausreichend Vorlauf zur nächsten wiederkehrenden Aufzugsprüfung einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Sicherheitseinrichtungen, die mit der Technik der Aufzüge zusammenwirken, zum Beispiel im Brandfall (Brandfallsteuerung / Rauch- und Wärmeabzugsanlage), müssen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und bei wesentlichen Änderungen erfasst und die korrekte Funktionsweise wiederkehrend geprüft werden. Grundlage bildet die Betriebssicherheitsverordnung (Anhang 2, Abschnitt 2, Pos. 1).
Sind AFEX vorhanden, checken wir im Rahmen der Hauptprüfung, ob entsprechende Prüfnachweise vorliegen, z. B. durch das Formblatt - Prüfnachweis AFEX. Ist dies nicht der Fall, vermerken wir im Prüfbericht einen zu behebenden Mangel.
Auf Wunsch prüfen wir die korrekte Funktionsweise der AFEX, um einen Mangel zu vermeiden bzw. zu beheben und Sie bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten zu unterstützen. Die Prüfung kann in einem Einzeltermin oder bequem im Rahmen der nächsten wiederkehrenden Prüfung (Haupt- / Zwischenprüfung) erfolgen.
Ist eine Brandfallsteuerung verbaut, gehört zum Prüfumfang auch die Schnittstelle zur Brandmeldeanlage. Dafür ist ein Monteur der Brandmeldefirma erforderlich. Deshalb empfehlen wir für die AFEX-Prüfung den Termin der Zwischenprüfung. Denn bei der Hauptprüfung ist in den meisten Fällen bereits ein Monteur der Aufzugswartungsfirma vor Ort. Ein Monteur pro Termin macht die Terminkoordination sowie die Durchführung der AFEX-Prüfung einfacher und flexibler.
Auf Wunsch übernehmen wir bei der AFEX-Prüfung die Terminkoordination mit dem erforderlichen Monteur der Wartungsfirma der Brandmeldeanlage, der bei Bedarf auch gleich deren Wartung durchführen kann. Das spart organisatorischen Aufwand und Kosten.
NEU: Die Überprüfung der Dokumentation und Behandlung von Gefährdungen durch Cyberangriffen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist erforderlich. Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Aufzügen machen diese angreifbar. Haben Sie alle Security Gefährdungen Ihrer Anlage im Blick? Im Rahmen unserer Dienstleistung Sicherheitsanalyse Plus erhalten Sie eine umfassende sicherheitstechnische Dokumentation für Ihren Aufzug unter Berücksichtigung potentieller Cyberbedrohungen.
Unseren Muster-Notfallplan können Sie bequem mit Ihrem Rechner ausfüllen, ausdrucken und in Ihrem Aufzug verwenden.
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Welche Pflichten haben Aufzugsbetreiber? Das Wichtigste auf einen Blick.
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