Wer einen Aufzug betreibt, hat diverse Betreiberpflichten wie die wiederkehrenden Aufzugsprüfungen (Hauptprüfung/ Zwischenprüfung) zu erfüllen. Das ist herausfordernd und kompliziert, da es bzgl. der relevanten gesetzlichen Grundlagen und Regelwerke und deren Anwendung vieles zu wissen gilt. Sie möchten sich bei dem Thema Betreiberpflichten für Aufzüge in die Hände von Profis begeben? Sie wollen Ihrer Verantwortung nachkommen, aber sich nicht selbst um die organisatorischen Details kümmern? Wir können Ihnen helfen und unterstützen Sie dabei, Ihre Pflichten als Aufzugsbetreiber zu erfüllen. Kontaktieren Sie uns!
Die meisten Aufzüge zählen zu den überwachungsbedürftigen Anlagen und unterliegen gemäß Betriebssicherheitsverordnung nach Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens einer Prüfung vor erster Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich durchgeführten wiederkehrenden Prüfungen (Hauptprüfung/ Zwischenprüfung) durch eine zugelassene Überwachungsstelle.
Konkret zählen zu den überwachungsbedürftigen Anlagen Personen- und Lastenaufzüge nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU sowie Aufzüge nach Maschinenrichtlinie (Anhang IV Ziffer 17 der Richtlinie 2006/42/EG), wie Baustellenaufzüge, Servicelifte von Windenergieanlagen und Fassadenbefahranlagen. Ebenso sind Behindertenaufzüge anzeige- bzw. prüfpflichtig, wenn die mögliche Absturzhöhe mehr als 3 Meter beträgt.
Weitere Vorteile bietet unser onlinebasiertes Prüfbuch netinform. Mit seiner Hilfe kommen Sie der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht aus der Betriebssicherheitsverordnung nach. Prüfberichte, Gutachten, Zertifikate etc., die Sie bei uns durchführen lassen, werden automatisch in das System geladen. Sie selbst können Dateien und Informationen ergänzen. Und das Beste: Für TÜV SÜD-Kunden ist dieser Service mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot, das individuell auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen abgestimmt ist.
Mit der Aufzugprüfung "Komfort" geht bei der wiederkehrenden Aufzugsprüfung alles wie von selbst: Neben der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung/ Zwischenprüfung) kümmern wir uns um sämtliche organisatorische Details, die im Vorfeld für die Durchführung notwendig sind - und zur Prüfung bringen wir den erforderlichen Aufzugsmonteur jetzt gleich mit.
Unseren Muster-Notfallplan können Sie bequem mit Ihrem Rechner ausfüllen, ausdrucken und in Ihrem Aufzug verwenden.
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Welche Pflichten haben Aufzugsbetreiber? Das Wichtigste auf einen Blick.
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