Prüfzeichen

Prüfzeichen für Baubegleitendes Qualitätscontrolling

Geltungsbereich

Mit dem Baubegleitenden Qualitätscontrolling übernimmt TÜV SÜD die regelmäßige Kontrolle der einzelnen Bauabschnitte durch Baustellenbegutachtungen. Die Leistung dient dem Ziel, die Nutzungsqualität, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit der jeweiligen Bauvorhaben insbesondere durch Minimierung von Baumängeln vertragsgemäß zu erfüllen.

Prüfgrundlage

Die Baustellenbegutachtungen erfolgen zu den wichtigsten Bautenständen. Geprüft wird die Konformität der Bauausführung mit

  • dem öffentlichen Baurecht
  • den aktuell geltenden technischen Vorschriften (allgemein anerkannten Regeln der Technik)
  • dem vereinbarten Leistungs-Soll (z. B. vertraglich vereinbarte Baubeschreibung, Leistungsverzeichnisse)

Die Begutachtungen führen Bau-Sachverständige und falls vertraglich vereinbart auch Sachverständige der Gebäude- und Elektrotechnik durch.

Nach jeder Begehung erstellt TÜV SÜD ein schriftliches Gutachten. Die Gutachten enthalten die gutachterlichen Feststellungen, wichtige Details werden fotographisch dokumentiert.

Die Anzahl der Begutachtungen wird in den jeweiligen Verträgen, die zwischen den Auftraggebern und TÜV SÜD geschlossen werden, vereinbart.

Bei unterkellerten Einfamilienhäusern finden in der Regel vier Begutachtungen statt:

  • Kontrolle der Kellerabdichtung vor dem Verfüllen der Arbeitsräume des Kellergeschosses bzw. bei WU-Konstruktionen nach dem Betonieren der Bodenplatte
  • Überprüfung von Rohbauarbeiten vor den Innenputzarbeiten, Dachtragwerk, Fenstereinbau, Rohinstallation von Heizung, Elektro, Sanitär
  • Überprüfung der Dampfsperren und der Dachdämmungsarbeiten, der Putzarbeiten, der Estricharbeiten und der Fassadenarbeiten während der Ausführung
  • Begleitung der Bauabnahme nach Fertigstellung der Leistung und Erstellen eines qualifizierten Abnahmeprotokolls

Prüfzeichen Baubegleitendes Qualitätscontrolling

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