Sie benötigen die Marktzulassung für ein ortsbewegliches Druckgerät (oder auch ortsbewegliche Tanks, Tankcontainer, Kesselwagen, Armaturen, Schüttcontainer etc.)?
Das Inverkehrbringen von ortsbeweglichen Druckgeräten in Europa unterliegt den Bestimmungen der europäischen Richtlinie 2010/35/EU (Transportable Pressure Equipment Directive – TPED). Es gelten die Konformitätsbewertungsverfahren nach ADR/RID 6.2 und 6.8.
Als Prüfstelle Xa nach ISO/IEC 17020 und Notifizierte Stelle nach Richtlinie 2010/35/EU bewerten wir Ihre ortsbeweglichen Druckbehälter, Druckgeräte und Gefahrgutumschließungen auf die technischen Sicherheitsanforderungen gemäß TPED, GGBSEB §12, GGVSee §16, 49 CFR. Von der BAM sind wir anerkannt für die Prüfung von IBC sowie für ortsbewegliche Tanks nach IMDG-Code.
Vom US DOT (USA) sind wir als Designated Approval Agency nach 49 CFR für die Prüfung und Zulassung von UN-Portable Tanks zuständig. Für die Zertifizierung von P15Y hat uns zudem das Bundesverkehrsministerium (BMVI) das Einvernehmen erklärt.
SO KÖNNEN WIR SIE UNTERSTÜTZEN
Akkreditierung als Prüfstelle Xa / Notifizierte Stelle
Akkreditierung als Zulassungs-/ Prüfstelle / “Designated Approval Agency” nach 49 CFR (US DOT)
Anerkennungsbescheid als Prüfstelle Xa / GGVSEB §12 / GGVSee § 16
Anerkennungsbescheid für die Prüfung von IBC