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//Land auswählennach EN 16321-1
Zum Schutz der Umwelt vor Benzindämpfen müssen Zapfsäulen an Tankstellen mit Gasrückführungssystemen ausgestattet sein. Gasrückführungssysteme müssen dabei nach der Europäischen Stage II Richtlinie (in Deutschland umgesetzt durch die 21.BImSchV) zertifiziert sein. Dies galt bereits ab 2016 für alle neuen Tankstellen.
Doch neu ist: Seit dem 1. Januar 2019 müssen alle Tankstellen eine Zertifizierung nach der Europäischen Norm EN 16321-1 vorweisen.
Die Zertifizierung nach EN 16321-1 darf nach 21. BImSchV in Deutschland nur durch eine ZÜS-Ex oder einen öffentlich vereidigten Sachverständigen durchgeführt werden. TÜV SÜD ist hier die derzeit einzige bekannte Zertifizierstelle in Deutschland. Sie haben es eilig? Kein Problem, wir ermöglichen Ihnen auch kurzfristige Termine. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf.
Ihr Gasrückführungssystem ist womöglich bereits zertifiziert? Werfen Sie zum Abgleich einen Blick in unsere Datenbank für Gasrückführungssysteme.
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