Generelle Informationen
Generelle Informationen
Auto, Motorrad oder Lastwagen - bevor Sie ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen, müssen Sie es bei der für Ihren Landkreis zuständigen Zulassungsstelle anmelden. Welche Dokumente Sie dafür im Einzelfall benötigen, haben wir Ihnen hier zusammengetragen. Grundsätzlich gilt: Seit dem 1. August 2005 darf ein Fahrzeug nur noch zugelassen werden, sofern am Lastschrifteinzugsverfahren für das Finanzamt teilgenommen wird. Eine Einzugsermächtigung für das Finanzamt (Kfz-Steuer) ist somit für jedes Fahrzeug, welches zugelassen werden soll, Voraussetzung. Ferner wird seit 1. Januar 2006 eine Zulassung von Kfz-Steuerrückständen abhängig gemacht. Sofern ein Kfz-Steuerrückstand besteht, wird eine Fahrzeugzulassung abgelehnt.
Ein Neufahrzeug oder ein gebrauchtes muss bei der jeweiligen Zulassungsstelle des Wohnortes angemeldet werden. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen anmelden wollen, sollten Sie zusätzlich den Kaufvertrag bei sich haben, da einige Ämter diesen verlangen. Darüber hinaus benötigen Sie:
Auch wenn Sie nur auf die andere Straßenseite ziehen, bei Wohnungs- und Ortswechsel müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden. Dafür bekommen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgehändigt. Zusätzlich zu den gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung, müssen Sie Ihre alten Nummernschilder mitnehmen. Wenn Sie nur innerhalb Ihres Landkreises umziehen, können Sie selbstverständlich Ihr altes Kennzeichen behalten. Für die Ummeldung bei Zuzug aus einem anderen Landkreis benötigen Sie:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug weiterverkaufen oder verschrotten lassen, müssen Sie es außer Betrieb setzen. Eine Außerbetriebsetzung über einen längeren Zeitraum ist ebenfalls möglich. Folgende Unterlagen sollten Sie bei der Zulassungsstelle dabei haben:
Papierkrieg? Nein danke! Hier finden Sie alles, was es rund um die Kfz-Papiere zu wissen und zu beachten gilt.
Seit dem 1. Oktober 2005 werden Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief durch die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzt. Seit diesem Zeitpunkt werden bei jeder Befassung der Zulassungsbehörde mit dem alten Fahrzeugdokumenten diese ungültig gemacht bzw. eingezogen und neue Zulassungsbescheinigungen erstellt. Selbstverständlich auch bei der erstmaligen Inbetriebnahmen eines Kraftfahrzeuges.
Auch wenn Sie nur kurz zum Bäcker fahren - folgende Papiere müssen Sie immer dabei haben:
Papiere rund ums Auto, die Sie zu Hause immer griffbereit haben sollten:
Wenn Sie mit dem Auto in den Auslandsurlaub starten, dann sollten Sie folgende Papiere nicht vergessen:
Prüfen Sie frühzeitig, ob die Dokumente noch gültig sind bzw. welche Papiere oder Versicherungen für die Auslandsfahrt noch nötig sind. Detaillierte Merkblätter gibt es dazu zum Beispiel beim ADAC.