Sie hatten einen Unfall und sind nicht schuld? Dann haben Sie ein Anrecht darauf, einen eigenen Schadengutachter zu bestimmen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Sie als Unfallgeschädigter dürfen selbst entscheiden, welchem Schadengutachter Sie Ihr Vertrauen schenken möchten.
Wir kümmern uns für Sie um die Erstellung des Schaden- bzw. Unfallgutachtens und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung
Egal ob Ermittlung von Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert oder das Feststellen eines Totalschadens – die Experten von TÜV SÜD haben jahrzehntelange Erfahrung in der Begutachtung von Unfallschäden. Wir helfen auch Ihnen gerne weiter.
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