Sie hatten einen Verkehrsunfall und waren nicht schuld? Wir unterstützen Sie unkompliziert und für Sie völlig kostenfrei mit einem Schadengutachten, damit Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen können.
Ein Schadengutachten ermittelt und beziffert den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden. Das Gutachten ist die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung. Auf dieser Basis wird der Schaden an Ihrem Fahrzeug ausgeglichen.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die gegnerische Versicherung dafür zuständig, Ihnen den entstandenen Fahrzeugschaden zu regulieren. Dafür ist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt oft nicht ausreichend, da er nur Reparaturkosten kalkuliert. Ausfallzeiten des Fahrzeugs oder eine durch den Schaden entstandene Wertminderung berücksichtigt er nicht. Ein Schadengutachten ist im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag außerdem beweissichernd, umfassend, verkehrsfähig und auch prozesstauglich – es sichert Ihre Ansprüche!
WER BEAUFTRAGT DEN SCHADENGUTACHTER?
Als Geschädigter ist es Ihr Recht, einen Schadengutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Nicht selten versucht eine gegnerische Versicherung, einen ihr nahestehenden Gutachter zu empfehlen. Doch Vorsicht: Eine solche Empfehlung ist in der Regel nicht ohne Eigennutz! Gehen Sie davon aus, dass eher die Interessen der Versicherung vertreten werden als Ihre.
Grundsätzlich trägt der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung die Kosten für das Schadengutachten. Sowohl die Regulierung des Schadens als auch das zugrundeliegende Gutachten liegen in der Zuständigkeit des Verursachers.
✓ Professionelle Schadengutachter mit jahrzehntelanger Erfahrung.
✓ Kompetente Beratung bei Ihren Ansprüchen, weiterer Vorgehensweise sowie bei der Fahrzeugabmeldung, Fragen zu Mietwagen und vielen weiteren Dingen. Sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht benötigen, können wir auch hier mit Informationen und Empfehlungen helfen.
✓ Mit einer Abtretungserklärung kümmern wir uns um die Kosten des Schadengutachtens und rechnen diese direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Sie sind bei uns König! Ob das Fahrzeug fahrtüchtig ist oder nicht, ob es in der Werkstatt Ihres Vertrauens steht, in Ihrem Hof oder noch in der Nähe der Unfallstelle …
Sie bestimmen Zeit und Ort des Schadengutachtens!
Rufen Sie kostenfrei unsere Service-Hotline an! Tel.: 0800 12 888 12
Unser Schadengutachter wird sich anschließend zu Ihrer Wunschzeit telefonisch bei Ihnen melden.
Oder wenden Sie sich an ein TÜV SÜD Service Center in Ihrer Nähe.
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