Das Europäische Parlament hat die neue Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, MDR) verabschiedet. Hersteller von Medizinprodukten müssen in Kürze mit größeren Änderungen rechnen. Die neue EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) ersetzt die aktuelle Medizinprodukterichtlinie (93/42/EWG) sowie die Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG).
Die Verordnung über Medizinprodukte (Medical Device Regulation, MDR) wurde am 5. Mai 2017 veröffentlicht und trat am 25. Mai 2017 in Kraft. Für Hersteller von bereits zugelassenen Medizinprodukten gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren, d. h. bis 26. Mai 2020 (verschoben auf 26. Mai 2021), um die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Für manche Hersteller sieht die MDR eine Verlängerung der Übergangsfrist vor. In diesem Fall dürfen Produkte bis maximal vier Jahre nach Inkrafttreten weiter in Verkehr gebracht werden. Für die Verlängerung der Übergangsfrist gelten zusätzliche Anforderungen.
Zum offiziellen MDR-Text im Amtsblatt der Europäischen Union
Die Berichtigungen zur MDR und IVDR wurden ebenfalls veröffentlicht.
Zu den Berichtigungen im Amtsblatt der Europäischen Union
Zum Praxisleitfaden “Best practice on designation and notification of conformity assessment bodies” in englischer Sprache
Die neue MDR stellt strenge Anforderungen an Medizinproduktehersteller und Benannte Stellen, die Hersteller bei der Zulassung von Medizinprodukten hinzuziehen müssen (ausgenommen hiervon sind Medizinprodukte der Klasse I, für die eine „Selbsterklärung“ des Herstellers genügt).
TÜV SÜD Product Service wurde von der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) als eine der ersten Benannten Stellen weltweit für die neue Medizinprodukteverordnung (MDR) benannt.
Mit mehr als 750 Experten auf dem Gebiet der Medizinprodukte an über 30 Standorten weltweit sind wir die größte von der EU Benannte Stelle, die Zertifizierungsleistungen nach der neuen Verordnung anbieten darf.
Die MDR unterscheidet sich in mehreren Punkten gravierend von den aktuellen EU-Richtlinien für Medizinprodukte und aktive implantierbare medizinische Geräte. Zu den wichtigsten Änderungen zählen u. a.:
Da der Entwicklungsprozess bei den meisten Arten von Medizinprodukten komplex ist und sich die Hersteller mit neuen regulatorischen Anforderungen auseinandersetzen und die Freigabe der Benannten Stellen einholen müssen, gehen Fachkreise davon aus, dass die Umstellung für die meisten Hersteller von Medizinprodukten zeitaufwendig wird. Darüber hinaus gelten die Anforderungen der neuen Verordnung auch für Produkte, die bereits zugelassen sind und entsprechend den alten Direktiven in Verkehr gebracht werden. Auch sie sind gehalten, sich einer neuen Bewertung und Zulassung zu unterziehen.
Die Hersteller müssen, ausgehend von der Produktklassifizierung ihres Produkts, ein anwendbares Konformitätsbewertungsverfahren beantragen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu den einzelnen Verfahren finden Sie hier.
Da eine große Zahl von Medizinprodukten die Prüfung und Freigabe durch eine Benannte Stelle erfordern, kann es zu Verzögerungen kommen. Den Herstellern von bereits zugelassenen Medizinprodukten empfehlen wir daher, sich mit ihrer Benannten Stelle in Verbindung zu setzen, um die nötigen Schritte zur MDR-Zertifizierung zu planen.
Von der MDD und AIMD zur MDR: Hinweise für einen erfolgreichen Wechsel
ANNEX XVI - Was sich mit der MDR für Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung ändert. Wissenschaftsjournalistin Andrea Lauterbach und Christian Götz von Medical Health Services bei TÜV SÜD erklären, wie sich Hersteller gut auf die Zertifizierung ihrer Medizinprodukte vorbereiten können.
Jetzt reinhören!
Was Hersteller über die Medizinproduktverordnung der EU wissen sollten.
Jetzt downloaden!
Alle Details zur aktuellen EU-Verordnung über Medizinprodukte und ihre wichtigsten Änderungen.
Jetzt herunterladen!