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//Land auswählenDie Qualitätssicherungsmaßnahmen und die wesentlichen Tätigkeiten einer Ärztlichen Stelle sind in der StrlSchV festgelegt. Auf Basis eines Vertrages und einer Verfahrensanweisung mit dem Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration wird für diese Tätigkeit eine Gebühr erhoben, deren zugrundeliegende Gebührenordnung vom Landtag verabschiedet wird.
Das Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und TÜV SÜD als Träger der Ärztlichen Stelle haben klare rechtliche Voraussetzungen für den Betrieb geschaffen. Diese wurden im Juni 2007 auch vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt, ebenso wie zuvor die Vorgaben zur Ärztlichen Schweigepflicht und Datenschutz von Seiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten.
Ein Artikel aus der "Der Radiologe"
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Die Ergebnisse des Beirates der Ärztlichen Stelle Hessen
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Das IT-gestützte Verfahren zur Erfassung von Untersuchungsparametern
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Erfahrungsbericht der Ärztlichen Stelle Hessen 2019
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