Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe
Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe
Seit nunmehr dem 1. Juni 2007 ist die EU-Chemikalienverordnung REACH in Kraft. Sie änderte das europäische Chemikalienrecht grundlegend. Aufgrund der REACH-Verordnung waren innerhalb bestimmter Fristen Registrierungen chemischer Stoffe bei der "Europäischen Agentur für chemische Stoffe" (ECHA) vorzunehmen. Nicht registrierte Stoffe sowie Gemische, die solche enthalten, dürfen laut REACH-Verordnung nun innerhalb der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ausnahmen sind nur Stoffe, die unter 1 t/a hergestellt oder importiert werden. Sie betrifft neben den Herstellern auch direkt Importeure und Anwender von Stoffen und Gemischen.
Für besonders gefährliche Stoffe ist außerdem eine Zulassung für die Verwendung oder Inverkehrbringen dieser Stoffe zu beantragen. Dies betrifft insbesondere sog. nachgeschaltete Anwender, d.h. diejenigen Akteure, welche diese Stoffe von EU/EWR-ansässigen Zulieferern beziehen. Die Notwendigkeit zur Zulassung ist unabhängig von der Jahresmenge, d.h. betrifft auch Mengen < 1 t/a.
Des Weiteren gelten umfangreiche Verpflichtungen zur Kommunikation in der Lieferkette und Meldungen an die ECHA. Sicherheitsdatenblätter müssen sukzessive geändert werden.
Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung dieser Verpflichtungen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Um Sie bei der breiten Fülle an unterschiedlichen Pflichten unterstützen zu können, bieten wir Ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Auch beim Import und Vertrieb von Produkten in einer Jahresmenge < 1 t/a können Verpflichtungen entstehen. Wir helfen Ihnen hierzu bei:
Optimieren Sie Ihre Chemikalienbewertung mit unserer Expertise!
Durch die REACH-Verordnung sind eine Fülle neuer Informationen über das Wassergefährdungspotential vieler Chemikalien zusammengetragen worden. Doch vergessen Sie nicht die nationalen Besonderheiten, wie die Bestimmung der Wassergefährdungsklasse (WGK) gemäß der AwSV.
Unser Unternehmen unterstützt Sie bei der Bestimmung der Wassergefährdungsklasse Ihres Produkts und bei der Beantragung beim Umweltbundesamt (UBA). Mit unserer Hilfe können Sie sicherstellen, dass Ihre Chemikalien korrekt eingestuft und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam für den Schutz unserer Gewässer sorgen. Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen!
Nachhaltigkeit ist heutzutage nicht nur ein Schlagwort, sondern eine Notwendigkeit, die in vielen Bereichen unserer Gesellschaft und Industrie Einzug gehalten hat. Auch die produzierende Chemieindustrie hat das immense Potenzial der Nachhaltigkeit erkannt und setzt verstärkt auf die Aufbereitung von Konsumentenabfällen wie Plastik und Reifen für die Herstellung neuartiger Produkte. Doch wie nachhaltig ist es wirklich, wenn die gesetzlichen Anforderungen übersehen werden?
Chemikalienrecht: Ein oft übersehener Faktor
Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass bei der Verwertung von Abfällen keine chemikalienrechtlichen Anforderungen zu beachten sind. Viele Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass sie durch die chemische Aufbereitung und Verwertung von Abfällen in den Geltungsbereich der europäischen REACH-Verordnung fallen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Ihre Pflichten im Blick – Unsere Unterstützung
Wir sind Ihr verlässlicher Partner, um Sie durch den Dschungel der Chemikaliengesetze zu führen. Unsere Experten helfen Ihnen, die notwendigen Pflichten zu identifizieren und zu erfüllen. Von der Analyse Ihrer Produktionsprozesse bis zur Beratung zu rechtlichen Anforderungen bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Nachhaltigkeitsziele unterstützen und gleichzeitig sicherstellen, dass Sie allen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.
Effiziente Registrierung neuer Chemikalien
Die Herstellung neuer chemischer Produkte aus recycelten Materialien erfordert eine präzise und kosteneffiziente Registrierung. Unsere Dienstleistungen umfassen die umfassende Unterstützung bei der Registrierung neuer Chemikalien unter der REACH-Verordnung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Produkte sicher und rechtskonform auf den Markt gebracht werden können, ohne dass Sie sich um komplexe rechtliche Hürden sorgen müssen.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und machen Sie Nachhaltigkeit zu einem festen Bestandteil Ihrer Geschäftsstrategie. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltigere Zukunft gestalten!
Die Einhaltung der REACH-Verordnung ist für viele Unternehmen eine der komplexesten Herausforderungen im Chemikalienrecht. Trotz der jahrelangen Praxis mit REACH bestehen nach wie vor erhebliche Missverständnisse über die Anforderungen und potenziellen Folgekosten. Ein weit verbreitetes Missverständnis betrifft die vermeintlich hohen Registrierungskosten, was viele Unternehmen davon abhält, in bestimmte Geschäftsfelder einzusteigen.
Unser Service: Optimale Nutzung der REACH-Ausnahmeregelungen
REACH auferlegt Unternehmen nicht nur eine Vielzahl von Pflichten, sondern bietet auch Optionen, um kostspielige Auflagen zu umgehen. Besonders für Unternehmen, die Chemikalien herstellen oder in großen Mengen importieren und diese ausschließlich für ihre eigene Forschung oder Produktentwicklung verwenden, gibt es Möglichkeiten, die Notwendigkeit einer Registrierung zu umgehen. Hierfür ist die Einreichung eines PPORD-Antrags (produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung; product and process orientated research and development) notwendig.
Wir unterstützen Sie umfassend bei:
Durch unseren Service stellen wir sicher, dass Sie die Möglichkeiten, die REACH bietet, optimal nutzen und sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können, ohne durch überflüssige Registrierungen belastet zu werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich von uns durch den Dschungel der Chemikalienverordnung navigieren.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Geschäftsmöglichkeiten voll auszuschöpfen und dabei die Auflagen der REACH-Verordnung effektiv zu bewältigen.
Beugen Sie der Gefahr einer "regrettable substitution" vor. Der Druck auf Unternehmen, Giftstoffe durch weniger giftige zu ersetzen steigt. Aber auch die identifizierten Alternativstoffe könnten nur temporär nutzbar sein, da auch diese in absehbarer Zeit Gegenstand von regulatorischen Maßnahmen sein können.
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen haben oft nicht die Kapazitäten, um sich stets über die Regularien der Chemikalienverordnung auf dem Laufenden zu halten.
TÜV SÜD unterstützt Sie. Alle Informationen finden Sie hier.
Wichtig: Die Pflicht zur Registrierung besteht weiterhin. Sie betrifft alle Stoffe, die nach dem 31.05.2018 (letzte der drei relevanten REACH-Registrierungsfristen) erstmals ab 1 t/a hergestellt oder importiert werden, z.B. neue Stoffe. Informieren Sie sich gleich zur Registrierung, unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.
Sie benötigen Unterstützung beim Thema REACH? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
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