Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson
- Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen laut Arbeitnehmer:innenschutzgesetz und Verordnung über Sicherheitsvertrauenspersonen
- Aufgaben und Rechte von Sicherheitsvertrauenspersonen
- Entdecken und Aufzeigen von Gefahrenquellen
- Beurteilung von Gefahren und Maßnahmen zur Prävention
- Grundkenntnisse Arbeitsmedizin und Ergonomie
- Persönliche Schutzausrüstung
- Arbeitspsychologische, arbeitsmedizinische und ergonomische Grundkenntnisse
- Motivation der Mitarbeiter:innen zur Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen
- Grundlagen Brandschutz
- Virtueller Feuerlösche
- Grundlagen Arbeitszeitrecht, Mutterschutz, Beschäftigung von Jugendlichen
- Praktische Umsetzung im Betrieb
Vorteile | Advantages
- Sie erhalten fachliches Know-how für die verantwortungsvolle Tätigkeit als Sicherheitsvertrauensperson.
- Sie fördern in Ihrer Funktion als Sicherheitsvertrauensperson die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Inhalte | Content
In Unternehmen ist ab 11 Mitarbeiter:innen nach § 10 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die Ausbildung einer Sicherheitsvertrauensperson verpflichtend.
Die Bestellung der Sicherheitsvertrauenspersonen soll für alle Mitarbeiter:innen eines Unternehmens adäquate Arbeitsbedingungen und Maßnahmen zum Schutz ihrer Gesundheit sicherstellen.
In diesem Seminar werden Ihnen die gesetzlichen Grundlagen aufgezeigt und die konkreten Aufgaben der Sicherheitsvertrauensperson vermittelt, dazu gehören z. B. regelmäßige Kontrolle der Arbeitsplätze und Nebenräume, Ermittlung von Sicherheitsmängeln und Maßnahmen zur Unfallverhütung, Informationsaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen.
Diese wichtige Aufgabe kann von allen interessierten Mitarbeiter:innen nach Abschluss der Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson übernommen werden.Optional können Sie eine SCC/SGU Prüfung für Mitarbeiter:innen oder eine SCC/SGU Prüfung für Führungskräfte dazubuchen.
Zielgruppe | Target group
- Mitarbeiter:innen, die zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP) bestellt wurden oder bestellt werden sollen
- Alle Personen, die an Maßnahmen zur Arbeitssicherheit interessiert sind
- Von der Funktion der Sicherheitsvertrauensperson ausgeschlossen sind: Arbeitsgeber:innen und verantwortlich Beauftragte
Hinweis | Note
Seminarkosten inkl. Seminarverpflegung