01-030-23

CE-Kennzeichnung Workshop (Inhouse)

Inhouse Training1 Tag (8 UE)Inhouse

Die CE-Kennzeichnung ist je nach Produkten unterschiedlich lange verpflichtend bzw. wird die Verpflichtung im Laufe der Zeit für immer mehr Produkte nach Ablauf von verschiedenen Übergangszeiten / Koexistenz-Perioden schlagend.

In der Regel treffen für ein Produkt mehrere EU-Richtlinien bzw. EU-Verordnungen zu und für den Verantwortlichen ist es oft schwierig aus der Vielzahl von Regelungen die stets angestrebte produktbezogene Legal Compliance zu erlangen.

Im Rahmen eines Workshops werden die Teilnehmer bereits bei der Anmeldung aufgefordert, für einen im Zuge des Praxis-Workshop zu erarbeitenden CE-Check konkrete Beschreibungen von neuen / vorhandenen Produkten, welche diese im Rahmen des Vortrages bearbeiteten möchten, zu erstellen.

Anhand der Vorschläge der Teilnehmer wird nach einer allgemeinen Einleitung und Vermittlung von fachspezifischen Grundlagen dieses Wissen für das ausgewählte konkrete Produkt angewendet.

Es werden dabei einerseits die Vorgehensweise bei der Auswahl der zutreffenden CE-Kennzeichnungsrichtlinien vorgestellt und andererseits in weiterer Folge die damit einhergehenden Produktanforderungen sowie Dokumentationsanforderungen herausgearbeitet.

Teilnehmer dieser Schulung sollten somit nach Absolvierung in der Lage sein, selbst CE-Kennzeichnungsverpflichtung zu identifizieren und CE-konforme Produkte einschließlich deren Dokumentationen erstellen können.

Aspekte der weiteren Haftungsminimierung werden erläutert.

  • Haftung des Herstellers / Konstrukteurs / technischen Leiter bzw. Verantwortlichen / Einkäufer
  • Produkthaftung im Speziellen
  • Nachverfolgbarkeit
  • Grundlagen der CE-Kennzeichnung
  • UKCA Kennzeichnung
  • Hersteller- und Betreiberverantwortung
  • Relevanz von Normen
  • Risikoanalysen bei Abweichung von Normen
  • Neue Produkte beim Zusammenbau einzelner Produkte (Geringfügige und tiefgreifende Verkettung)
  • Wesentliche / unwesentliche Veränderung
  • Nachrüstverpflichtung für „alte“ Maschinen
  • Hersteller / Importeure / Konstrukteure von Produkten
  • Technische Leiter bzw. Verantwortliche
  • Leiter von Instandhaltungsabteilungen
  • Gewerberechtliche Geschäftsführer

Erhöhung der Rechtssicherheit für Konstrukteure / Betreiber von Produkten / Anlagen

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.


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