Betriebsanlagenprüfung nach §82b Gewerbeordnung (Inhouse)
Jede gewerberechtlich genehmigte Betriebsanlage muss alle 5 Jahre einer Prüfung nach § 82b Gewerbeordnung unterzogen werden. Dabei wird die Konformität mit den Genehmigungsbescheiden sowie den zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Dieser gesetzlichen Prüfpflicht ist auch ohne Aufforderung durch die Gewerbebehörde nachzukommen.
Vorteile | Advantages
Erhöhung der Rechtssicherheit für den gewerberechtlichen Geschäftsführer sowie diverser Beauftragter im Unternehmen.
Im Seminar erhalten Sie von langjährigen Sachverständigen praxisorientierte grundlegende Informationen zum Betriebsanlagenrecht sowie zur gesetzeskonformen Durchführung der § 82b Prüfung.
Inhalte | Content
- Ablauf eines Genehmigungs- oder Änderungsverfahrens
- Sichtweisen der Behörden und der Amtssachverständigen
- Möglichkeit der Bestellung NASV
- Grundlagen des Betriebsanlagenrechtes (§§ 74 bis 84 GewO)
- Welche Betriebe unterliegen dieser Prüfpflicht
- In welchen Zeitabständen ist zu prüfen, ab wann gilt das Prüfintervall
- Externer Prüfer vs. interne sachkundige Person
- Notwendige Prüfgrundlagen (Bescheide, Einreichunterlagen, gesetzliche Bestimmungen)
- Vorgangsweise – Erfahrungen aus 25 Jahren Praxis
- Mindestinhalte einer Prüfbescheinigung unter Berücksichtigung des § 82b – NEU (gilt seit 01.01.2015)
- Richtiger Umfang mit festgestellten Mängeln/Abweichungen
- Die Prüfung hat stattgefunden – was nun?
Zielgruppe | Target group
- Gewerberechtliche Geschäftsführer
- Handelsrechtliche Geschäftsführer
- Standortleiter
- Filialleiter
- Produktionsleiter
- Niederlassungsleiter
- Betriebsleiter
- Abteilungsleiter
- Einkaufsleiter
- Umweltbeauftragte
- Abfallbeauftragte
- Brandschutzbeauftragte
- Sicherheitsfachkräfte, etc.