01-029-23

Betriebsanlagenprüfung nach §82b Gewerbeordnung (Inhouse)

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Jede gewerberechtlich genehmigte Betriebsanlage muss alle 5 Jahre einer Prüfung nach § 82b Gewerbeordnung unterzogen werden. Dabei wird die Konformität mit den Genehmigungsbescheiden sowie den zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Dieser gesetzlichen Prüfpflicht ist auch ohne Aufforderung durch die Gewerbebehörde nachzukommen.

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Informationen zu den Anforderungen und dem Ablauf unserer Online-Prüfungen finden Sie hier.

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