01-029-23

Betriebsanlagenprüfung nach §82b Gewerbeordnung (Inhouse)

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Jede gewerberechtlich genehmigte Betriebsanlage muss alle 5 Jahre einer Prüfung nach § 82b Gewerbeordnung unterzogen werden. Dabei wird die Konformität mit den Genehmigungsbescheiden sowie den zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Dieser gesetzlichen Prüfpflicht ist auch ohne Aufforderung durch die Gewerbebehörde nachzukommen.

  • Ablauf eines Genehmigungs- oder Änderungsverfahrens
  • Sichtweisen der Behörden und der Amtssachverständigen
  • Möglichkeit der Bestellung NASV
  • Grundlagen des Betriebsanlagenrechtes (§§ 74 bis 84 GewO)
  • Welche Betriebe unterliegen dieser Prüfpflicht
  • In welchen Zeitabständen ist zu prüfen, ab wann gilt das Prüfintervall
  • Externer Prüfer vs. interne sachkundige Person
  • Notwendige Prüfgrundlagen (Bescheide, Einreichunterlagen, gesetzliche Bestimmungen)
  • Vorgangsweise – Erfahrungen aus 25 Jahren Praxis
  • Mindestinhalte einer Prüfbescheinigung unter Berücksichtigung des § 82b – NEU (gilt seit 01.01.2015)
  • Richtiger Umfang mit festgestellten Mängeln/Abweichungen
  • Die Prüfung hat stattgefunden – was nun?
  • Gewerberechtliche Geschäftsführer
  • Handelsrechtliche Geschäftsführer
  • Standortleiter
  • Filialleiter
  • Produktionsleiter
  • Niederlassungsleiter
  • Betriebsleiter
  • Abteilungsleiter
  • Einkaufsleiter
  • Umweltbeauftragte
  • Abfallbeauftragte
  • Brandschutzbeauftragte
  • Sicherheitsfachkräfte, etc.

Erhöhung der Rechtssicherheit für den gewerberechtlichen Geschäftsführer sowie diverser Beauftragter im Unternehmen.

Im Seminar erhalten Sie von langjährigen Sachverständigen praxisorientierte grundlegende Informationen zum Betriebsanlagenrecht sowie zur gesetzeskonformen Durchführung der § 82b Prüfung.

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.


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