Ausbildung zur sachkundigen Person gem. DGÜW-V
Druckgeräteüberwachungsverordnung BGBL II Nr. 420/2004
Die Ausbildung zur Sachkundigen Person gemäß DGÜW-V befähigt die Teilnehmer:innen, die erforderlichen Kontrollen vor der ersten Inbetriebnahme und die periodischen Kontrollen nach § 5 DGÜW-V durchzuführen und damit allen gesetzlichen Anforderungen an druckführende Geräte im niedrigen Gefahrenpotential zu entsprechen.
Vorteile | Advantages
Sie besitzen die technischen, rechtlichen und praktischen Kenntnisse, um Kontrollen nach § 5 DGÜW-V in Eigenverantwortung durchführen zu können.
Inhalte | Content
- Technische Grundlagen
- Anzuwendende Gesetze und darauf basierende Verordnungen:
- Druckgerätegesetz BGBL I 161/2015
- Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU und die Umsetzung in Österreich
- Duale Druckgeräteverordnung BGBL II 59/2016
- Druckgeräteüberwachungsverordnung BGBl. II Nr. 420/2004
- Auszüge aus dem Arbeitnehmer:innenschutzgesetz
- Druckgerätegesetz BGBL I 161/2015
- Unterscheidung zwischen Druckgeräten mit hohem und niedrigem Gefahrenpotential
- Dokumentation für das Inverkehrbringen
- Sicherheitseinrichtungen, Ausrüstungsgegenstände
- Kontrollen durch sachkundige Personen
- Prüfmethoden und Interpretation der Ergebnisse
- Schädigungsmechanismen
- Dokumentation
Abschluss | Degree
- Am letzten Tag der Ausbildung findet die Zertifizierungsprüfung in Form einer schriftliche Prüfung von Auswahlaufgaben (MTC) statt.
- Mit positiver Zertifizierungsprüfung erhalten Sie das TÜV SÜD-Zertifikat Sachkundige/r gem. DGÜW-V, welches fünf Jahre gültig ist.
Zielgruppe | Target group
- Mitarbeiter:innen der Instandhaltung
- Personal von technischen Montage- & Servicefirmenund von Objektverwaltungen
- Sicherheitsfachkräfte
- Geschäftsführer:innen