Normen und Haftung für Produkte beim Inverkehrbringen & Betrieb
Erkennen Sie die Relevanz von Normen im Haftungsfall sowie deren Vor- und Nachteile
01-028
Für Produkte allgemein sowie anhand eines Fallbeispiels einer Maschine wird das Thema Normen und Haftung beim Inverkehrbringen / Inbetriebnahme / Betreiben eingehend beleuchtet.
Dabei wird die Zulässigkeit des Abweichens von so genannten harmonisierten Normen in Form von produktbezogenen Risikoanalysen beim Konstruktionsprozess aber auch bei späteren Instandsetzungen erläutert und etwaige Haftungsaspekte dargestellt. In diesem Zusammenhang werden auch Grundzüge der CE-Kennzeichnung zum Zwecke des besseren Verständnisses vorgestellt und auf die wichtige Schnittstelle zwischen Hersteller- und Betreiberverantwortung in Bezug auf Wechsel der rechtlichen Verantwortungsbereiche hingewiesen.
Die Vor- und Nachteile der Einhaltung von Normen wird insbesondere unter dem Aspekt der Haftung für die verschiedenen handelnden Stellen (Hersteller / Konstrukteur / technischen Verantwortlichen / Einkäufer) betrachtet.
In weiterer Folge werden auch die Themen des Entstehens eines neuen Produktes durch Zusammenfügen verschiedener einzelner Produkte mit allen Konsequenzen bis hin zur CE-Kennzeichnungspflicht erklärt.
Insbesondere bei Änderungen an bestehenden Produkten durch die interne Instandhaltungsabteilung bzw. externe Wartungsfirma werden die Risiken bei wesentlichen / unwesentlichen Änderungen entsprechend erläutert.
Zusammenfassend sollten die Teilnehmer die Relevanz von Normen im Haftungsfall sowie deren Vor- und Nachteile besser einstufen können.
INHALTSVORSCHAU
Haftung des Herstellers / Konstrukteurs / technischen Leiter bzw. Verantwortlichen / Einkäufer
Produkthaftung im Speziellen
Nachverfolgbarkeit
Grundlagen der CE-Kennzeichnung
Hersteller- und Betreiberverantwortung
Relevanz von Normen
Risikoanalysen bei Abweichung von Normen
Neue Produkte beim Zusammenbau einzelner Produkte (Geringfügige und tiefgreifende Verkettung)
Wesentliche / unwesentliche Veränderung
Nachrüstverpflichtung für „alte“ Maschinen
IHR NUTZEN
Erhöhung der Rechtssicherheit für Konstrukteure / Betreiber von Produkten / Anlagen
TEILNEHMERINNENKREIS
Hersteller / Importeure / Konstrukteure von Produkten
Technische Leiter bzw. Verantwortliche
Leiter von Instandhaltungsabteilungen
Gewerberechtliche Geschäftsführer
ABSCHLUSS
TÜV SÜD Bescheinigung.
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1 Tag
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