Produkte richtig kennzeichnen, Rechtssicherheit erhöhen und Haftungsrisiken minimieren
01-030
Die CE-Kennzeichnung ist je nach Produkten unterschiedlich lange verpflichtend bzw. wird die Verpflichtung im Laufe der Zeit für immer mehr Produkte nach Ablauf von verschiedenen Übergangszeiten / Koexistenz-Perioden schlagend.
In der Regel treffen für ein Produkt mehrere EU-Richtlinien bzw. EU-Verordnungen zu und für den Verantwortlichen ist es oft schwierig aus der Vielzahl von Regelungen die stets angestrebte produktbezogene Legal Compliance zu erlangen.
Im Rahmen eines Workshops werden die Teilnehmer bereits bei der Anmeldung aufgefordert, für einen im Zuge des Praxis-Workshop zu erarbeitenden CE-Check konkrete Beschreibungen von neuen / vorhandenen Produkten, welche diese im Rahmen des Vortrages bearbeiten möchten, zu erstellen.
Anhand der Vorschläge der Teilnehmer wird nach einer allgemeinen Einleitung und Vermittlung von fachspezifischen Grundlagen dieses Wissen für das ausgewählte konkrete Produkt angewendet.
Es werden dabei einerseits die Vorgehensweise bei der Auswahl der zutreffenden CE-Kennzeichnungsrichtlinien vorgestellt und andererseits in weiterer Folge die damit einhergehenden Produktanforderungen sowie Dokumentationsanforderungen herausgearbeitet.
Teilnehmer dieser Schulung sollten somit nach Absolvierung in der Lage sein, selbst CE-Kennzeichnungsverpflichtung zu identifizieren und CE-konforme Produkte einschließlich deren Dokumentationen erstellen können.
Aspekte der weiteren Haftungsminimierung werden erläutert.
INHALTSVORSCHAU
Haftung des Herstellers / Konstrukteurs / technischen Leiter bzw. Verantwortlichen / Einkäufer
Produkthaftung im Speziellen
Nachverfolgbarkeit
Grundlagen der CE-Kennzeichnung
Hersteller- und Betreiberverantwortung
Relevanz von NormenRisikoanalysen bei Abweichung von Normen
Neue Produkte beim Zusammenbau einzelner Produkte (Geringfügige und tiefgreifende Verkettung)
Wesentliche / unwesentliche Veränderung
Nachrüstverpflichtung für „alte“ Maschinen
IHR NUTZEN
Erhöhung der Rechtssicherheit für Konstrukteure / Betreiber von Produkten / Anlagen
TEILNEHMERINNENKREIS
Hersteller / Importeure / Konstrukteure von Produkten
Technische Leiter bzw. Verantwortliche
Leiter von Instandhaltungsabteilungen
Gewerberechtliche Geschäftsführer
ABSCHLUSS
TÜV SÜD Bescheinigung.
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1 Tag
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