Geltungsbereich: Diese Zertifizierungsdienstleistung ist eine Konformitätsprüfung im Hinblick auf die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit, wie sie von der EU und der nationalen Gesetzgebung im Rahmen des "European Accessibility Act“ (EU Richtlinie 2019/882) gefordert werden. Zur Konformitätsbestimmung werden die anwendbaren Kriterien der EN 301 549 geprüft.
Prüfgrundlage: Geprüft werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Softwareversion in Übereinstimmung mit der Regulierung. Die Prüfung von Webseiten basiert auf dem in der Regulierung definierten Stichprobenumfang. Erforderliche geprüfte Normen sind EN 301 549 und W3C WCAG 2.1.
Das Softwareprodukt oder die Dienstleistung wurde von unabhängiger Seite getestet und entspricht den in der Europäischen Union geltenden Normen und Vorschriften zur Barrierefreiheit, wie z. B. dem European Accessibility Act.
Zu den getesteten Bereichen gehören unter anderem die visuelle Darstellung und der Umgang mit Medien sowie die allgemeine User Experience.
Die zu testenden Bereiche sind im rechtlichen Rahmen definiert und beinhalten alle Kernfunktionen sowie Stichproben aus anderen Bereichen.
Alle getesteten Bereiche der bereitgestellten Version haben sich für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe als nutzbar erwiesen.
Ein Prüfzeichen von TÜV SÜD bringt viele Vorteile. Es muss jedoch richtig angebracht werden.
Wie Sie Fehler vermeiden