Liste eingeschraenkt nutzbarer Substanzen (RSL)

Liste eingeschränkt nutzbarer Substanzen (RSL)

Die Herstellung von Konsumprodukten, wie Textilien, Schuhe, Elektrogeräte und Spielzeug ist komplex und umfasst den Einsatz verschiedenster Chemikalien und Werkstoffe. Hersteller und Händler müssen diesbezüglich unterschiedlichste Gesetze und Vorschriften von Regierungen und Industrieverbänden einhalten.

Dies kann sich aufgrund der von Land zu Land verschiedenen Gesetze und Vorschriften als durchaus herausfordernde Aufgabe erweisen. Darüber hinaus wird es auch künftig neue verbotene Substanzen und Änderungen der bestehenden Regelungen geben, wie z.B. die Revision der Normenreihe DIN EN 71, der RoHS-Richtlinie und die fortlaufende Aktualisierung der EU- Chemikalienverordnung REACH. Damit Hersteller und Händler die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können, müssen sie in kurzer Zeit feststellen, ob diese für ihre Produkte maßgeblich sind.

Was versteht man unter der Liste eingeschränkt nutzbarer Substanzen?

Viele der nur eingeschränkt nutzbaren Chemikalien und Stoffe werden weiterhin in der Produktion eingesetzt. Die RSL ist ein praktisches Werkzeug, das Ihrem Unternehmen helfen soll, auf die Einhaltung der erlaubten Höchstmengen an Chemikalien und Stoffen in Ihren Produkten zu achten.

Mit der RSL können Sie die Nutzung dieser Substanzen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg kontrollieren, in Ihren eigenen Prozessen ebenso wie in den Prozessen Ihrer Zulieferer und Vertriebshändler. Da die meisten großen Marken inzwischen darauf bestehen, dass sich alle beteiligten Parteien und Geschäftspartner an die RSL halten, wird dies immer wichtiger.

Warum ist RSL wichtig?

Viele der nur eingeschränkt nutzbaren Chemikalien und Stoffe werden weiterhin in der Produktion eingesetzt. Die RSL ist ein praktisches Werkzeug, das Ihrem Unternehmen helfen soll, auf die Einhaltung der erlaubten Höchstmengen an Chemikalien und Stoffen in Ihren Produkten zu achten. Mit der RSL können Sie die Nutzung dieser Substanzen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg kontrollieren, in Ihren eigenen Prozessen ebenso wie in den Prozessen Ihrer Zulieferer und Vertriebshändler. Da die meisten großen Marken inzwischen darauf bestehen, dass sich alle beteiligten Parteien und Geschäftspartner an die RSL halten, wird dies immer wichtiger.

Was wir für Sie tun können

TÜV SÜD unterstützt Hersteller und Händler bei der Einhaltung der verschiedenen internationalen Vorschriften zu Gefahr- und Schadstoffen in verschiedenen Märkten. Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung der regulatorischen Anforderungen und somit bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wie RoHS und REACH auf dem europäischen Markt. Mit einem weltweit wachsenden Netz an Prüflaboren bieten wir Lösungen, die für Rechtssicherheit sorgen. Wir informieren Sie über anstehende Änderungen der RSL und wie sich diese auf Ihre Produkte auswirken.

Beispiele für eingeschränkt nutzbare Substanzen und ihre möglichen Quellen

  •  Aromatische Amine als Spaltprodukte von Azofarbstoffen: Aromatische Amine entstehen bei der Zersetzung und Spaltung bestimmter Azofarbstoffe. Azofarbstoffe sind Färbemittel, die häufig bei der Herstellung von Textilien, Leder, Plastik und Papier verwendet werden.
  • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK): PAK sind natürliche Bestandteile von Kohle und Erdöl, das bei der Herstellung von Reifen, Kunststoffen und Gummikomponenten zum Einsatz kommt, und treten in diesen Produkten als Schadstoffe auf.
  • Schwermetalle, wie Blei, Kadmium und Chrom: Schwermetalle werden als Legierungen eingesetzt, um die Festigkeit von Metallen zu erhöhen. Schwermetallverbindungen finden sich in den verschiedensten Materialien wie Farben, Kunststoffen und Textilien.
  • Formaldehyd: Formaldehyd kann in bügelfrei veredelten Textilien und in Holzverbundstoffen vorkommen.
  • Phthalate: Phthalate werden hauptsächlich als Weichmacher in PVC und anderen Polymeren, wie Gummi eingesetzt.

 

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