Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Haben Sie beim Thema Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ALLES berücksichtigt?

Ob Anlage, Maschine oder technisches Gerät – die sichere Verwendung muss gewährleistet sein. Geregelt ist dies u.a. in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Mit der Richtlinie wurden durch die Europäische Union die Vorgaben für die Sicherheit von Maschinen vereinheitlicht und im Detail verschärft. Zudem spielt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine zentrale Rolle bei der CE-Kennzeichnung von komplexen Anlagen und Maschinen.

Neben zahlreicher Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit ist in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG z.B. auch die Durchführung einer entwicklungsbegleitenden Risikobeurteilung über den gesamten Lebenszyklus einer Maschine oder Anlage vorgeschrieben.

  • Haben Sie die Anforderungen der Richtlinie korrekt ausgelegt?
  • Haben Sie Gewissheit über die sicherheitstechnische Ausführung Ihrer Maschinen und Anlagen?
  • Haben Sie eine Risikobeurteilung gemäß der Richtlinie durchgeführt?
  • Haben Sie eine Dokumentation über das Risikopotenzial, das tatsächlich anliegende Risiko und den sicherheitstechnischen Stand Ihrer Maschinen und Anlagen?

 

Unsere Services im Bereich Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Mit uns als Partner erhalten Sie aus einer Hand praxisgerechte Unterstützung zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Für sämtliche Fragestellungen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG stehen Ihnen die Kompetenz und Erfahrung unserer Experten zur Verfügung.

  • Interpretation der NormenMaschinenrichtlinie
  • Beseitigen von Unklarheiten hinsichtlich der Anwendbarkeit der Richtlinie und den Anforderungen der rechtlichen Vorgaben
  • Begleiten des Konformitätsbewertungsverfahrens (CE-Kennzeichnung) für Maschinen
  • Hilfestellung bei der Risikobeurteilung nach dem Stand der Technik (z.B. im Sinne der DIN EN ISO 12100)
  • Unterstützung rund um die Funktionale Sicherheit von der Konzeptphase bis zur Validierung einer Maschine (z.B. PL nach DIN EN ISO 13849-1, DIN EN ISO 13849-2 oder SIL nach DIN EN 62061, DIN EN 61511)
  • Beurteilen der Schnittstellen beim Verketten von Maschinen in Produktionslinien
  • Bewerten der Hersteller- und Lieferantendokumentation (gem. Anh. I, 1.7.4 ff Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
  • Prüfen der Maschinen und ihrer technischen Spezifikationen auf Regelwerkskonformität
  • Unterstützung beim Beurteilen von Änderungen, ggf. prüfpflichtigen Änderungen an Maschinen, Anlagen und Geräten
  • Moderieren und Prüfen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Analysieren von Gefährdungen und Einstufen deren Risikos für die Gefährdungsbeurteilung

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