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//Land auswählenOb Anlage, Maschine oder technisches Gerät – die sichere Verwendung muss gewährleistet sein. Geregelt ist dies u.a. in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Mit der Richtlinie wurden durch die Europäische Union die Vorgaben für die Sicherheit von Maschinen vereinheitlicht und im Detail verschärft. Zudem spielt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine zentrale Rolle bei der CE-Kennzeichnung von komplexen Anlagen und Maschinen.
Neben zahlreicher Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit ist in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG z.B. auch die Durchführung einer entwicklungsbegleitenden Risikobeurteilung über den gesamten Lebenszyklus einer Maschine oder Anlage vorgeschrieben.
Mit uns als Partner erhalten Sie aus einer Hand praxisgerechte Unterstützung zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Für sämtliche Fragestellungen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG stehen Ihnen die Kompetenz und Erfahrung unserer Experten zur Verfügung.
Analysieren von Gefährdungen und Einstufen deren Risikos für die Gefährdungsbeurteilung