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//Land auswählenFür die Markteinführung von Traktionsbatterien bzw. Hochvoltspeichern für Fahrzeuge ist die Prüfung nach ECE-R100.02 sowie eine Typzulassung (Homologation) der Traktionsbatterien bei einer nationalen Kraftfahrzeugbehörde erforderlich.
Für Traktionsbatterien ist eine Zulassung durch eine nationale Behörde erforderlich, um sie in Europa und anderen Ländern vermarkten zu können. Hierzu sind die Traktionsbatterien nach ECE-R100.02 zu prüfen. In Annex 8 der ECE-R100.02 sind die durchzuführenden Tests aufgeführt. Ein Technischer Dienst erstellt auf Basis der Testergebnisse ein Gutachten, das für die Typgenehmigung bei einer Kraftfahrzeugbehörde (in Deutschland das Kraftfahrt-Bundesamt, kurz KBA) eingereicht wird.
Ohne eine Typgenehmigung kann keine Traktionsbatterie in Europa und in außereuropäischen Ländern, die die ECE-Regelungen anerkennen, auf den Markt gebracht werden. Somit ist die Prüfung nach ECE-R100.02 für Traktionsbatterien in Elektro- und Hybridfahrzeugen zwingend erforderlich.
TÜV SÜD führt in seinen Testlaboren die notwendigen Prüfungen nach ECE-R100.02 durch. Der Technische Dienst von TÜV SÜD erstellt das erforderliche Gutachten und unterstützt bei der Abwicklung des Genehmigungsprozesses mit der Behörde (Homologation).
Wir führen alle in Annex 8 der ECE-R100.02 aufgeführten Prüfungen an Hochvoltspeichern (Traktionsbatterien) durch. Dabei handelt es sich im Einzelnen um:
• 8A: Vibrationstest
• 8B: Wärmeschock- und Zyklusprüfung
• 8C: Erschütterungen
• 8D: Mechanische Unversehrtheit
• 8E: Feuerbeständigkeit
• 8F: Externer Kurzschlussschutz
• 8G: Überladungsschutz
• 8H: Schutz gegen übermäßiges Entladen
• 8I: Überhitzungsschutz
Neben der Testdurchführung nach ECE-R100.02 können wir auch die Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) nach ECE-R10 Rev. 5 durchführen. Darüber hinaus bieten wir für Light Electric Vehicles (LEV) Prüfungen nach ECE-R136 an.