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In Österreich brauchen neue oder importierte Kraftfahrzeuge und deren Anhänger für die Zulassung zum Straßenverkehr ein gültiges Fahrzeugdokument (Typenschein, Einzelgenehmigung, Zulassungsbestätigung, Datenauszug, CoC-Papier / EU-Betriebserlaubnis / EU-Übereinstimmungsbescheinigung).
Nicht jedes Fahrzeug kann nach Österreich importiert werden. Der Import ist von zahlreichen Faktoren und Richtlinien abhängig, die im Österreichischen Kraftfahrgesetz von 1967 (KFG), oder in einschlägigen EU-Richtlinien verankert sind.
Beim Import von bereits zugelassenen Fahrzeugen mit CoC-Papier / EU-Betriebserlaubnis / EU-Übereinstimmungsbescheinigung in serienmäßigem Zustand handelt sich nicht um eine Fahrzeuggenehmigung, sondern um eine Dateneingabe.
In Österreich brauchen Kraftfahrzeuge und deren Anhänger für die Zulassung zum Straßenverkehr ein gültiges Fahrzeugdokument. Dazu muss eine Einzelgenehmigung (§ 31 KFG) oder Ausnahmegenehmigung (§ 34 KFG) durchgeführt werden.
Um eine Fahrzeuggenehmigung zu erhalten muss das Fahrzeug auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften überprüft werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit unserer Kfz-Prüfstelle Lauterach.
Bei Eigenimport vergessen Sie bitte nicht auf die NOVA. Erst wenn Ihr Fahrzeugdatensatz (bezogen auf die Fahrgestellnummer) in der GDB eingetragen ist, kann die NOVA bezahlt werden. Wir tragen Ihr Fahrzeug nach positiver Überprüfung in die GDB ein. Bei Fragen zu Steuern und NOVA, wenden Sie sich bitte ans Finanzamt.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit: