Dateneingaben §28b

Dateneingaben gem. §28b KFG

Bei TÜV SÜD in Vorarlberg

Bei TÜV SÜD in Vorarlberg

Fahrzeuge und Anhänger können in Österreich nur dann erstmalig zum Verkehr zugelassen werden, wenn ihre Daten in der Genehmigungsdatenbank (GDB) enthalten sind.

Dateneingaben bei Fahrzeugen und Anhängern mit CoC-Papier / EU-Betriebserlaubnis / EU-Übereinstimmungsbescheinigung

Bei Fahrzeugen mit CoC-Papier (=Certificate of Conformity) / EU-Betriebserlaubnis / EU-Übereinstimmungsbescheinigung muss eine Dateneingabe gemäß §28b KFG in die Genehmigungsdatenbank (GDB) durchgeführt werden, damit die NOVA-Verrechnung und Verkehrszulassung erfolgen kann. Erst wenn Ihr Fahrzeugdatensatz (bezogen auf die Fahrgestellnummer) in der GDB eingetragen ist, kann die NOVA bezahlt werden. Bei Fragen zu Steuern und NOVA, wenden Sie sich bitte ans Finanzamt.

Dateneingabe durch den Generalimporteur

Bei Fahrzeugen mit CoC-Papier (=Certificate of Conformity) / EU-Betriebserlaubnis / EU-Übereinstimmungsbescheinigung ist für die Dateneingabe in die GDB der Generalimporteuer (= der Bevollmächtige des Herstellers) zuständig. Die Liste der Bevollmächtigten, die Daten in die Genehmigungsdatenbank eingeben dürfen, finden Sie hier.

Dateneingabe bei Zuständigkeit des Landeshauptmanns von Vorarlberg

Wenn es keinen Generalimporteur (Bevollmächtigten des Herstellers) gibt, bzw. wenn dieser seiner Verpflichtung zur Dateneingabe nicht unverzüglich (14 Tage nach Zustellung der Unterlagen) nachkommt, kann beim örtlich zuständigen Landeshauptmann der Antrag auf Dateneingabe gestellt werden. Wir bearbeiten den Antrag und tragen Ihr Fahrzeug nach positiver Überprüfung in die GDB ein.


Weitere Überprüfungen

 

  • Dateneingaben bei Fahrzeugen und Anhängern unter 3 Jahren
    • Fahrzeuge (Pkw Klasse M1) unter drei Jahren müssen nicht vorgeführt werden, siehe Begutachtungsintervalle §57a KFG.
    • Für die Antragstellung in der Prüfstelle ist kein Termin erforderlich.
    • Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen (siehe unten) mit in die Prüfstelle.
    • Sie erhalten den Datenauszug falls möglich sofort. Ansonsten verständigen wir Sie telefonisch, sobald der Datenauszug fertig gestellt ist und Sie ihn abholen können, oder wir senden Ihnen den Datenauszug per Post.
  • Dateneingaben bei Fahrzeugen und Anhängern ab 3 Jahren
    • Bei Fahrzeugen (Pkw Klasse M1) die älter als drei Jahre sind, ist eine Überprüfung des Fahrzeuges auf Verkehrs- und Betriebssicherheit erforderlich, siehe Begutachtungsintervalle §57a KFG.
    • Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Vorführung des Fahrzeugs in der Prüfstelle Lauterach.
    • Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen (siehe unten) mit in die Prüfstelle.
    • Sie erhalten den Datenauszug falls möglich sofort. Ansonsten verständigen wir Sie telefonisch, sobald der Datenauszug fertig gestellt ist und Sie ihn abholen können, oder wir senden Ihnen den Datenauszug per Post.
  • Dateneingaben bei Fahrzeugen ab 3 Jahren mit ausländischen Nachweisen
    • Wenn Sie aktuelle Nachweise über die Verkehrs- und Betriebssicherheit aus dem Ausland haben, können diese eventuell anerkannt werden. In diesen Fällen brauchen Sie keinen Termin und müssen das Fahrzeug nicht vorführen
    • Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen (siehe unten) mit in die Prüfstelle.
    • Sie erhalten den Datenauszug falls möglich sofort. Ansonsten verständigen wir Sie telefonisch, sobald der Datenauszug fertig gestellt ist und Sie ihn abholen können, oder wir senden Ihnen den Datenauszug per Post.

 

Antrag für die Dateneingabe

  • Bei unveränderten Fahrzeugen (Originalausführung) können Sie das Antragsformular herunterladen und den fett umrandeten Teil auf Seite 1 ausfüllen.
  • Bei veränderten Fahrzeugen ist die Dateneingabe im ersten Schritt durchzuführen, siehe Antragsformular. Die Änderungen am Fahrzeug sind entweder eintragungsfrei oder müssen in einem zweiten, separaten Genehmigungsverfahren (§33 KFG) zusätzlich zur Dateneingabe eingetragen werden.
  • Übermitteln Sie uns den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe unten)
  • Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig (auch als Scan bzw. Kopie) und in gut lesbarer Qualität vorliegen.
  • Sobald die fertige Dateneingabe zur Abholung bereit liegt kontaktieren wir Sie telefonisch oder per E-Mail.
    • ACHTUNG - wenn Sie uns den Antrag per E-Mail übermittelt haben, müssen Sie bei der Abholung die Unterlagen im Original mitbringen.

Antrag stellen mit Vollmacht
Wenn Sie den Antrag nicht persönlich stellen bzw. unterzeichnen können, besteht die Möglichkeit zur Vertretung durch einen Bevollmächtigten mittels Vollmacht. Der Antrag ist in Ihrem Namen auszustellen.


Erforderliche Unterlagen für den Antrag zur Dateneingabe

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:

  • Vollständiges CoC-Papier / EU-Betriebserlaubnis / EU-Übereinstimmungsbescheinigung im Original
    Achtung: Bei Fahrzeugen, die in mehreren Stufen (Wohnmobile, Spezialaufbauten) mit jeweiligem CoC-Papier / EU-Betriebserlaubnis / EU-Übereinstimmungsbescheinigung genehmigt wurden, müssen zwingend alle CoC-Papier / EU-Betriebserlaubnis / EU-Übereinstimmungsbescheinigungen vorgelegt werden

bzw.

  • Ausländische Vorpapiere im Original
    Fahrzeuggenehmigungspapier, Fahrzeugausweis sowie Zulassungsbescheinigungen Teil I & Teil II oder nur eine „Zulassungsbescheinigung“ (in einigen Ländern gibt es nur einen Teil), Fahrzeugbrief etc.
  • Besitznachweis
    Rechnung oder Kaufvertrag mit Fahrgestellnummer bzw. Zuordnungsmöglichkeit
  • Leasingvertrag oder Langzeitmietvertrag
  • Meldezettel
    im Falle eines Übersiedelungsgutes bzw. Hauptwohnsitzwechsel zur Prüfung der Zuständigkeit
  • Eventuell Vollmacht
    wenn sich der Antragsteller von einem Bevollmächtigten vertreten lässt
  • Gutachten über die Verkehrs- und Betriebssicherheit
    wenn das Fahrzeug (Pkw Klasse M1) älter als 3 Jahre ist (siehe Begutachtungsintervalle §57a KFG)

Infoblätter & Checklisten

Dateneingaben §28b

Dateneingaben §28b KFG

für Vorarlberg

zum Factsheet

Antrag Landeshauptmann

Antrag an den Landeshauptmann

von Vorarlberg

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Vollmacht

Vollmacht für Vorarlberg

für Einzelgenehmigung, Dateneingabe, Änderungsbescheid

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Muster CoC Papier

Muster Coc-Papier

EU-Betriebserlaubnis

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Auszug Durchführungsverordnung - Änderungen an Fahrzeugen § 22a

Änderungen an Fahrzeugen - §22a KDV

Auszug Durchführungsverordnung

zum PDF

Begutachtungsintervalle §57a KFG  Pickerl

Begutachtungs- intervalle "Pickerl"

gemäß §57a KFG

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