Fahrzeuge und Anhänger können in Österreich nur dann erstmalig zum Verkehr zugelassen werden, wenn ihre Daten in der Genehmigungsdatenbank (GDB) enthalten sind.
Dateneingaben bei Fahrzeugen und Anhängern mit CoC-Papier / EU-Betriebserlaubnis / EU-Übereinstimmungsbescheinigung
Bei Fahrzeugen mit CoC-Papier (=Certificate of Conformity) / EU-Betriebserlaubnis / EU-Übereinstimmungsbescheinigung muss eine Dateneingabe gemäß §28b KFG in die Genehmigungsdatenbank (GDB) durchgeführt werden, damit die NOVA-Verrechnung und Verkehrszulassung erfolgen kann. Erst wenn Ihr Fahrzeugdatensatz (bezogen auf die Fahrgestellnummer) in der GDB eingetragen ist, kann die NOVA bezahlt werden. Bei Fragen zu Steuern und NOVA, wenden Sie sich bitte ans Finanzamt.
Dateneingabe durch den Generalimporteur
Bei Fahrzeugen mit CoC-Papier (=Certificate of Conformity) / EU-Betriebserlaubnis / EU-Übereinstimmungsbescheinigung ist für die Dateneingabe in die GDB der Generalimporteuer (= der Bevollmächtige des Herstellers) zuständig. Die Liste der Bevollmächtigten, die Daten in die Genehmigungsdatenbank eingeben dürfen, finden Sie hier.
Dateneingabe bei Zuständigkeit des Landeshauptmanns von Vorarlberg
Wenn es keinen Generalimporteur (Bevollmächtigten des Herstellers) gibt, bzw. wenn dieser seiner Verpflichtung zur Dateneingabe nicht unverzüglich (14 Tage nach Zustellung der Unterlagen) nachkommt, kann beim örtlich zuständigen Landeshauptmann der Antrag auf Dateneingabe gestellt werden. Wir bearbeiten den Antrag und tragen Ihr Fahrzeug nach positiver Überprüfung in die GDB ein.
Weitere Überprüfungen
Antrag für die Dateneingabe
- Bei unveränderten Fahrzeugen (Originalausführung) können Sie das Antragsformular herunterladen und den fett umrandeten Teil auf Seite 1 ausfüllen.
- Bei veränderten Fahrzeugen ist die Dateneingabe im ersten Schritt durchzuführen, siehe Antragsformular. Die Änderungen am Fahrzeug sind entweder eintragungsfrei oder müssen in einem zweiten, separaten Genehmigungsverfahren (§33 KFG) zusätzlich zur Dateneingabe eingetragen werden.
- Übermitteln Sie uns den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe unten)
- Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig (auch als Scan bzw. Kopie) und in gut lesbarer Qualität vorliegen.
- Sobald die fertige Dateneingabe zur Abholung bereit liegt kontaktieren wir Sie telefonisch oder per E-Mail.
- ACHTUNG - wenn Sie uns den Antrag per E-Mail übermittelt haben, müssen Sie bei der Abholung die Unterlagen im Original mitbringen.
Antrag stellen mit Vollmacht
Wenn Sie den Antrag nicht persönlich stellen bzw. unterzeichnen können, besteht die Möglichkeit zur Vertretung durch einen Bevollmächtigten mittels Vollmacht. Der Antrag ist in Ihrem Namen auszustellen.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag zur Dateneingabe
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:
- Vollständiges CoC-Papier / EU-Betriebserlaubnis / EU-Übereinstimmungsbescheinigung im Original
Achtung: Bei Fahrzeugen, die in mehreren Stufen (Wohnmobile, Spezialaufbauten) mit jeweiligem CoC-Papier / EU-Betriebserlaubnis / EU-Übereinstimmungsbescheinigung genehmigt wurden, müssen zwingend alle CoC-Papier / EU-Betriebserlaubnis / EU-Übereinstimmungsbescheinigungen vorgelegt werden
bzw.
- Ausländische Vorpapiere im Original
Fahrzeuggenehmigungspapier, Fahrzeugausweis sowie Zulassungsbescheinigungen Teil I & Teil II oder nur eine „Zulassungsbescheinigung“ (in einigen Ländern gibt es nur einen Teil), Fahrzeugbrief etc.
- Besitznachweis
Rechnung oder Kaufvertrag mit Fahrgestellnummer bzw. Zuordnungsmöglichkeit
- Leasingvertrag oder Langzeitmietvertrag
- Meldezettel
im Falle eines Übersiedelungsgutes bzw. Hauptwohnsitzwechsel zur Prüfung der Zuständigkeit
- Eventuell Vollmacht
wenn sich der Antragsteller von einem Bevollmächtigten vertreten lässt
- Gutachten über die Verkehrs- und Betriebssicherheit
wenn das Fahrzeug (Pkw Klasse M1) älter als 3 Jahre ist (siehe Begutachtungsintervalle §57a KFG)