Bei TÜV SÜD in Vorarlberg
Bei TÜV SÜD in Vorarlberg
Grundsätzlich müssen alle Änderungen und Umbauten, die an Fahrzeugen (Motorrad, Pkw, Lkw, Sonderkraftfahrzeuge, Anhänger, etc.) vorgenommen werden, in den Genehmigungspapieren eingetragen werden (ausgenommen jene des §22a Kraftfahrzeug-Durchführungsverordnung).
Änderungen an Fahrzeugen können nur bei bereits in Österreich zugelassenen bzw. genehmigten Fahrzeugen (Typenschein, Einzelgenehmigung §31 / §34 KFG, CoC-Papier / EU-Betriebserlaubnis / EU-Übereinstimmungsbescheinigung) eingetragen werden. Allfällige Änderungen am Fahrzeug können auch im Zuge einer Fahrzeuggenehmigung gem. §31 / §34 KFG mitgenehmigt werden.
Gibt es ein Gutachten bzw. einen Nachweis über die EU- Richtlinie 94/20 (bis 01.11.2014), oder ECE- R55, oder eine entsprechende Kennzeichnung an der Anhängekupplung (Herstellerschild)?
Für Fahrwerkstieferlegungen werden Erlässe des BMVIT (Bundesministerium für Verkehr Innovation und Technologie) sowie das VdTÜV Merkblatt 751:2008 oder VdTÜV Merkblatt 751:2018 herangezogen.
Montage
Sichtbarkeitswinkel
Felgen & Reifen laut Gutachten
Radabdeckung
Ihr Schalldämpfer hat eine EU-Genehmigung / EU-Betriebserlaubnis
Ihr Schalldämpfer hat keine EU- Genehmigung / EU-Betriebserlaubnis
Ihre Scheinwerfer haben ein entsprechendes e-Prüfzeichen
Ihre Scheinwerfer haben ein entsprechendes Gutachten
Ihre Scheinwerfer haben kein entsprechendes e-Prüfzeichen / Gutachten
Achtung: Die Leuchtweite muss weiterhin regulierbar sein.