Bei TÜV SÜD in Vorarlberg
Bei TÜV SÜD in Vorarlberg
Dabei werden folgende Elemente des Kraftfahrzeuges geprüft:
Weitere Unterlagen für die Begutachtungen §57a KFG
Die jeweiligen Begutachtungsintervalle sind abhängig vom Fahrzeug
In Österreich gelten Toleranzfristen - Sie können bei einigen Fahrzeugarten die Begutachtungen §57a KFG bereits einen Monat vor und bis zu vier Monate nach dem auf der Überprüfungsplakette eingestanzten Termin durchführen lassen. Bei jenen Fahrzeugen mit jährlichem Begutachtungsintervall frühestens 3 Monate vor oder in dem Begutachtungsmonat (Achtung keine Überziehungsfrist!)
Achtung: je nach Fahrzeugklasse gelten unterschiedliche Begutachtungsintervalle
Sie erhalten die Ersatzplakette bei jeder Begutachtungsstelle gegen Vorlage des Zulassungsscheins sowie des aktuellen Prüfgutachtens im Original.
Auslandsfahrten sollten immer nur mit einer gültigen Begutachtungsplakette unternommen werden, da die nach österreichischem Recht geltenden Toleranzfristen in anderen Ländern oft nicht anerkannt wird.
Der Gesetzgeber sieht folgende Mängel vor: