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//Land auswählenMineralische Baustoffe enthalten Uran-238 und Th-232, deren Zerfallsprodukte sowie K-40. Diese radioaktiven Stoffe können in Gebäuden signifikant zur Strahlenexposition beitragen. Bestimmte Baustoffe müssen daher seit Januar 2019 hinsichtlich der von ihnen ausgehenden Strahlung analysiert und die Unterschreitung eines Aktivitätsindex nachgewiesen werden. Dem zugrunde liegen neue gesetzliche Regelungen gemäß:
Wer Bauprodukte mit geologischen Eigenschaften nach Anlage 9 StrlSchG in Verkehr bringt, muss künftig deren spezifische Aktivität bestimmen. Es handelt sich dabei um relevante mineralische Primärrohstoffe für die Herstellung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen. Betroffen können Hersteller von Primärrohstoffen der Baustoffindustrie sein, wie z. B.
sowie Importeure mineralischer Primärrohstoffe nach Anlage 9 StrlSchG.
Das TÜV SÜD-Strahlenmesslabor ist eines der wenigen akkreditierten Labore, das über die nötige Messtechnik verfügt, um geogene radioaktive Stoffe der Uran-238- und Th-232-Zerfallsreihen sowie Kalium-40 in mineralischen Primärrohstoffen zu bestimmen. Unser Know-how zur Analyse geogener Radioaktivität in mineralischen Matrices wie auch das vorhandene mineralogische Wissen sind essenziell, um Ihr Produktportfolio hinsichtlich des StrlSchG zu bewerten. Bei Einhaltung der Werte erhalten Sie von uns eine Konformitätsbestätigung. Schaffen Sie Vertrauen gegenüber Ihren Kunden als zertifizierter Handelspartner.